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AnkER-Zentren? Nicht mit der Gewerkschaft der Polizei!

Der 6. Bundesdelegiertentag des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verabschiedete eine Resolution gegen die Einrichtung von AnkER-Zentren. Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Delegierten um Lager. Die GdP wendet sich aus grundsätzlichen, verfassungsrechtlichen und sachlichen Erwägungen entschieden gegen die Umsetzung solcher Vorhaben.

Der 6. Ordentliche Delegiertentag des GdP-Bezirks Bundespolizei fand vom 24. bis 26. April 2018 in Berlin statt. Der Bezirk vertritt rund 25.000 Mitglieder aus Bundespolizei, Zoll und Bundesamt für Güterverkehr. Es wurden rund 200 Anträge beschlossen, die die Basis für die gewerkschaftspolitische Ausrichtung der GdP und den Arbeitsauftrag für den geschäftsführenden Bezirksvorstand der Gewerkschaft bilden. 

Vorstand im Amt bestätigt

Auf der Tagesordnung stand die Wahl des geschäftsführenden Bundesvorstands für die nächsten vier Jahre. Dabei wurde der bisherige Vorstand für seine bisherige Arbeit gewürdigt und geschlossen wiedergewählt. Vorsitzender bleibt der Kollege Jörg Radek, der in der neuen Amtszeit vor allem die Stärkung der Inneren Sicherheit zum Schwerpunkt machen will. „Wir haben in den vergangenen Jahren bereits viel erreicht: Die Bundespolizei hat zusätzliche Stellen erhalten und ist nun endlich auf dem Weg eines Stärkungsprozesses. Doch eine echte Konsolidierung ist noch nicht erreicht. Im Zoll fehlen ebenfalls tausende Stellen und die Kontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr sind nicht adäquat aufgestellt, um den Herausforderungen ihrer Aufgaben zu begegnen. Auch eine engere Verzahnung und Zusammenarbeit der Behörden gilt es zu realisieren. Wir haben viel vor!“, so Jörg Radek. 

Als Stellvertreter wurden  Frank Buckenhofer (Zoll), Erika Krause-Schöne (Bundespolizei Rostock), Sven Hüber (Bundesbereitschaftspolizei) und der Vertreter der Tarifbeschäftigten Rüdiger Maas (Bundespolizeiakademie) in ihrem Amt bestätigt. Weitere Mitglieder des Bundesvorstandes sind Arnd Krummen (Bundespolizei NRW), Berthold Hauser (Bundespolizei Baden-Württemberg) und Roland Voss (Bundespolizei Koblenz). Neu im Amt als weiteres Vorstandsmitglied ist der bayerische Bundespolizist Andreas Rosskopf. Schriftführer bleibt weiterhin der Kollege Martin Schilff (Bundespolizei Hannover).

Nennen wir die Dinge beim Namen: AnkER-Zentren sind Lager!

Grundsätzliche rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Bedenken hat der alte und neue Vorsitzende gegen die Einrichtung sogenannter AnkER-Zentren. Solche Zentren sind eine Idee des neuen Bundesinnenministers Horst Seehofer, die er im Rahmen seines Masterplans für Migration einführen will. Der Name dieser Zentren ist ein Kunstwort, das der Minister aus den Worten Ankunft, Entscheidung und Rückführung gebildet hat.

Im Prinzip handelt es sich hierbei um Kasernierungslager für Migrant*innen und Flüchtlinge während der langen Verwaltungsverfahren und für Abschiebehäftlinge. Fünf dieser Lager sollen bereits als Pilotprojekte im Herbst eingerichtet werden. Die Bundespolizei soll nach Vorstellungen des Innenministeriums diese Lager betreiben. Der Minister legt allerdings großen Wert darauf, dass es sich nicht um Lager handelt.

Das hält Kollege Radek für Schönfärberei: „Das sind Lager! Bezeichnungen wie Einrichtung oder ähnlich sind verbale Kosmetik. Nennen wir die Dinge doch beim Namen!“ Jörg Radek ist außerdem der Auffassung, dass das Betreiben solcher Zentren nicht Aufgabe der Bundespolizei sein kann. Deren Aufgabe sei die polizeiliche Grenzsicherung und nicht das Betreiben von Lagern. Eine derartige Ausweitung der Aufgaben sei verfassungsrechtlich gar nicht möglich. 

Für Rechtsstaatlichkeit und gegen AnkER-Zentren

Die GdP sieht zwar erhebliche Probleme auch strafrechtlicher Art in Zusammenhang mit Migration in den letzten Jahren. Diese seien aber darin begründet, dass die Bundespolizei ihre Aufgabe als Grenzschutz nicht mehr ordentlich ausüben dürfe. Durch eine Ministeranordnung aus dem Jahre 2015 sei das vollständige grenzpolizeiliches Handeln der Bundespolizei erheblich eingeschränkt worden. 

Zwar habe man sich wegen der Flüchtlingswellen in einer humanitären Ausnahmesituation befunden, wie Jörg Radek betonte. Das Problem sei aber der völlige Kontrollverlust. Selbst Straftäter hätten an der Grenze nicht zurückgewiesen werden dürfen. Es hätten auch keine Registrierungen stattgefunden. 

Der Delegiertentag beschloss eine Resolution, mit der er die Ablehnung der Gewerkschaft gegen AnkER-Zentren deutlich machte und begründete. Es wurde gefordert, das durch die Verfassung garantierte Rechtsstaatsprinzip einzuhalten. Schutzsuchende dürften nicht jahrelang kaserniert und isoliert werden. Hierfür gibt es aus Sicht der Delegierten überhaupt keine Notwendigkeit. Statt solche Lager zu betreiben müsse die Bundespolizei ihre Kernaufgabe als Grenzpolizei wieder wahrnehmen dürfen und müsse personell auch deutlich gestärkt werden. Der Delegiertentag plädierte zudem für die Schaffung einer europäischen Grenzschutzlösung.

Die Resolution des 6. Bundesdelegiertentages im Wortlaut:

  • Wir fordern:

1.) Wirksamer Grenzschutz statt Isolation und Internierung 

- Aufhebung der „Ministeranordnung“ vom 13. September 2015 

- Keine jahrelange Kasernierung und Isolation von Schutzsuchenden

- Schaffung einer europäischen Grenzschutzlösung

2.) Einhaltung der Versprechen aus Bundestagswahlkampf und dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Bundespolizei in ihren bestehenden Aufgaben und Zuständigkeiten 

3.) Kein Aufweichen und Umgehen bestehender (verfassungs-)rechtlicher Zuständigkeiten der (Bundes-)Behörden

4.) Einhaltung des in der Verfassung garantierten Rechtsstaatsprinzips