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Alle 40 Jahre eine Kontrolle – NGG fordert mehr Kontrollen beim Mindestlohn

Die Einhaltung des Mindestlohn wird zunehmend weniger kontrolliert. Nach Berechnung der Gewerkschaft NGG wird statistisch gesehen jedes Unternehmen im Schnitt alle 40 Jahre überprüft. Die Gewerkschaft fordert deshalb mindestens 10.000 neue Kontrolleure.

Trotz rückläufiger Kontrollen nimmt die  Zahl der Verstöße zu. Dies ergibt sich aus den Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die der Gewerkschaft NGG vorliegen.

Weniger Kontrollen – mehr Verstöße

Danach seien im ersten Halbjahr 2018 bundesweit etwa 24.500 Unternehmen kontrolliert worden – 10% weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Als Konsequenz der Kontrollen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2.200 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlten Mindestlöhne. Dies bedeutet einen Anstieg von 8% gegenüber dem Vorjahr.

Für den neu gewählten NGG-Vorsitzenden Guido Zeitler sind diese Zahlen nur die Spitze des Eisberges: „In den seltensten Fällen werden die Tricksereien bei Arbeitszeiten und Lohnabrechnungen auch aufgedeckt“.

Notwendig sei deshalb eine rasche Aufstockung des Zoll-Personals. Durch die fehlenden Kontrollen sei beim Staat im ersten Halbjahr 2018 ein Steuerausfall von 413 Millionen Euro entstanden. Bundesweit fehlten mindestens 10.000 Kontrolleure bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Mindestlohn weiterentwickeln und durchsetzen

Nach Berechnungen der Gewerkschaft NGG müssen die Unternehmen nur etwa alle 40 Jahre mit einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit rechnen. Schon in seinem Grundsatzreferat hatte Zeitler darauf hingewiesen, dass der Mindestlohn nur dann wirke, wenn er auch effektiv kontrolliert werde.

Die Gewerkschaft NGG hat sich als erste Gewerkschaft für einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen; sie vertritt überdurchschnittlich viele prekär Beschäftigte, etwa im Hotel- und Gastgewerbe, aber auch in der Fleischproduktion. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 war deshalb ein großer politischer Erfolg.

Im Rahmen der Antragsberatung spielt die Weiterentwicklung des Mindestlohns, insbesondere die Kontrolle, die Handhabbarkeit und der Höhe, eine wichtige Rolle.