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Wir waren dabei

12. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht

Über 600 Teilnehmer*innen diskutierten auf dem 12. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht in Berlin aktuelle Probleme und Herausforderungen im Arbeits- und Sozialrecht. Die DGB Rechtsschutz GmbH war wie immer mit zahlreichen Teilnehmer*innen und Referent*innen dabei.

Alle zwei Jahre veranstaltet die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) in Kooperation mit dem Hugo Sinzheimer Institut (HSI) das Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht. Neben übergreifenden Plenarvorträgen bietet die Veranstaltung stets eine breite Auswahl an themenspezifischen Einzelforen, in denen praxisrelevante Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven vertieft werden können.

Das 12. Hans-Böckler-Forum fand dieses Jahr am 28.02. und 01.03. in Berlin mit rund 600 Teilnehmer*innen statt. Es gab insgesamt vier interessante Plenumsvorträge zu unterschiedlichen aktuellen arbeits- und sozialrechtlichen Themenfeldern, an denen sich jeweils lebhafte Diskussionen anschlossen. Am Donnerstagnachmittag wurden sieben parallel laufende Foren veranstaltet. In jedem Forum hielten fünf bis sechs ausgewiesene Expert*innen im Arbeits- und Sozialrecht Vorträge, die jeweils im Anschluss diskutiert wurden.

Soziale Grundrechte in der deutschen Verfassungsordnung

Nach einem Grußwort von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, folgte ein Plenumsvortrag von Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer, Friedrich-Schiller-Universität Jena über soziale Grundrechte in der deutschen Verfassungsordnung. Er stellte heraus, dass soziale Menschenrechte bereits in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) verankert waren, wenn auch eine Verfassung nach seiner Auffassung sozialen Fortschritt nicht schaffen kann.

Obwohl Deutschland erst 1926 dem Völkerbund beigetreten sei, sei es bereits durch Artikel 4 WRV an die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gebunden gewesen.

Die Ordnung des Wirtschaftslebens unterstellte die WRV in Artikel 151 den Grundsätzen der Gerechtigkeit mit dem Ziele der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins. Das Deutsche Reich hatte sich zudem verpflichtet, für eine zwischenstaatliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Arbeiter einzutreten, die für die gesamte arbeitende Klasse der Menschheit ein allgemeines Mindestmaß der sozialen Rechte erstrebt. Artikel 162 regelte sogar ein Recht auf Erwerbsarbeit und bestimmte, dass der Staat verpflichtet sei, für den notwendigen Unterhalt eines Deutschen zu sorgen, dem eine angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann. Schließlich verpflichtete die WRV in Artikel 157 den Staat dazu, ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen.

Erste Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung

Den zweiten Plenumsvortrag hielt Dr. Imke Sommer, Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Bremen. Sie berichtete über erste Erfahrungen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere im Kontext des Beschäftigtendatenschutzes.
Sie betonte, dass die DSGVO nicht nur Internetunternehmen und soziale Netzwerke betreffe, sondern jeden, der mit persönlichen Daten umgeht.

Praxisrelevante Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven werden in sieben Foren diskutiert

Am Nachmittag konnten die Teilnehmer in sieben Foren sich unterschiedlichen Themenfeldern widmen.

Forum 1 beschäftigte sich mit der Gestaltung der Arbeitswelt durch Sozialrecht, insbesondere mit dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch Prävention und Rehabilitation, aber auch mit arbeits- und sozialrechtlichen Problemen in Hinblick auf das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.

Mit der medizinischen Begutachtung im Sozialrecht beschäftigte sich Forum 2. Zwei Bereiche wurden dabei insbesondere diskutiert: die Rechte und Pflichten der Sachverständigen sowie Gutachten in Zusammenhang mit Arbeits- und Erwerbsfähigkeit.

In Forum 3 ging es um ausgewählte Fragen des Bestandsschutzes im Arbeitsverhältnis. Die Teilnehmer*innen diskutierten insbesondere über den Kündigungsschutz sowie über dessen Umgehung durch Befristungen.

Regeltreue bzw. Regelkonformität und die Einhaltung gewisser Standards wird heute vielfach mit dem englischen Begriff „Compliance“ belegt. Forum 4 beschäftigte sich mit „Compliance und Arbeitsrecht“ und hatte dabei insbesondere Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Compliance-Maßnahmen des Arbeitgebers im Blick.

Forum 5 setzte sich mit Fragen des Arbeitszeitrechts auseinander. In Forum 6 ging es um betriebliche Mitbestimmung bei der Digitalisierung. Forum 7 schließlich beschäftigte sich mit aktuellen Entwicklungen im Tarifrecht insbesondere unter dem Gesichtspunkt Arbeitszeit.

Wir werden über einzelne Foren noch ausführlicher berichten.

Herausforderungen im Arbeits- und Sozialrecht

Der zweite Kongresstag wurde mit einem Grußwort von k: Prof. Dr. Rainer Schlegel :k, Präsident des Bundessozialgerichts, eröffnet. Im Anschluss fand ein interessantes Streitgespräch statt. Unter der Moderation des freien Journalisten k: Tom Hegermann :k diskutierten Gewerkschafter*innen und Politiker*innen über aktuellen Herausforderungen im Arbeits- und Sozialrecht.

  • Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und Vorstandsvorsitzender der Hans-Böckler-Stiftung
  • Anette Kramme, Mitglied des Bundestages (MdB) und Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS)
  • Roland Wolf, Leitung Abteilung Arbeits- und Tarifrecht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Susanne Ferschl, MdB, Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE 
  • Beate Müller-Gemmeke, MdB, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN


Prekär ist die Auffassung des BDA

Interessant war hier vor allem die Position des Vertreters der BDA zu befristeten Beschäftigungen, Minijobs und Teilzeittätigkeiten. Herr Wolff erwiderte auf einen Diskussionsbeitrag von Annette Kramme, die von ihr geschilderte Arbeitswelt mit vielen prekären Beschäftigungsverhältnissen und einem großen Niedriglohnsektor gäbe es gar nicht. Diese Position wurde indessen von niemanden geteilt und insbesondere in Redebeiträgen durch das Publikum scharf kritisiert. Reiner Hoffmann wies darauf hin, dass Deutschland in Europa nach Litauen den größten Niedriglohnsektor hat. Susanne Ferschl bemerkte kopfschüttelnd „wie kann man die Augen so vor der Realität verschließen?!“.

Es folgten zwei weitere Plenumsvorträge. Prof. Dr. Susanne Peters-Lange, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, referierte über die Herausforderungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Folge des Wandels in der Arbeitswelt. Abgeschlossen wurde das 12. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht durch einen Vortrag vom Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, Herrn Prof. Dr. Ulrich Becker über die Grundrechte der Arbeit im europäischen Mehrebenensystem.