Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten meistens erfolglos. Copyright by Adobe Stock/Sasa Kadrijevic
Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten meistens erfolglos. Copyright by Adobe Stock/Sasa Kadrijevic

Dabei ist die Begründung stets die gleiche: Die Verwaltungsgerichte sind zwar der Meinung, dass die von Land zu Land unterschiedlichen Verordnungen in die Freiheitsrechte der Menschen massiv eingreifen. Dies sei jedoch gerechtfertigt, um weitere Infektionsfälle zu verhindern und eine möglichst umfassende medizinische Versorgung erkrankter Personen zu gewährleisten. Da die Verordnungen auf wenige Wochen  - bis zum 20. April 2020  - begrenzt seien, seien sie auch verhältnismäßig.
 
Im Folgenden ein Überblick über die ersten Urteile, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegangen sind:

Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ist gerechtfertigt

Verbot des Late-Night-Shopping ist wirksam

Runder Geburtstag darf nicht in großer Runde gefeiert werden

Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist rechtmäßig

Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 20. 1020 ist wirksam

Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen in Schleswig-Holstein wirksam

Vorläufige Ausgangsbeschränkung in Bayern bleibt im Vollzug

Gerichtliche Räumungsfristen in Wohnraummietsachen werden bis Ende Juni 2020 verlängert

Abiturprüfungen in Hessen dürfen nicht ausgesetzt werden

Verbot einer Zwei-Personen-Demonstration ist rechtmäßig

Die von der Stadt Jena eingeführte Pflicht zur Tragung einer Schutzmaske ist rechtmäßig

Einschränkung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen ist rechtmäßig

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist rechtmäßig
 
Das wird voraussichtlich nicht das Ende sein. Es werden noch weitere Entscheidungen folgen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.