Die Corona-Pandemie hat die Verwaltungsgerichte immer noch im Griff. Nach wie vor wehren sich Bürger*innen gegen Ausgangssperren und andere Auflagen, die von den Länderregierungen erlassen worden sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Eilverfahren, die bis auf wenige Ausnahmen erfolglos waren. Hier eine Übersicht über weitere Entscheidungen, die in den letzten Wochen ergangen sind:
Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen auch vor Bundesverfassungsgericht erfolglos
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht stellen Ausgangsbeschränkungen und andere Einschränkungen wegen der Pandemie zwar einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte dar, sind aber wegen der Gefahrensituation zurzeit berechtigt.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/ 20
Demos trotz Corona-Pandemie erlaubt
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das generelle Versammlungsverbot in der hessischen Corona-Verordnung einen Verstoß gegen das Grundrecht darstellt, sich friedlich zu versammeln.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. April 2020 - 1 BvR 828/20
Verbot der Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen rechtmäßig
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts stellt das Verbot zwar einen äußerst schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit dar, ist aber - jedenfalls zur Zeit - wegen der Corona-Pandemie gerechtfertigt. Allerdings müsse regelmäßig überprüft werden, ob das Verbot noch verhältnismäßig ist.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20
Kein Hähnchenverkauf aus mobilen Verkaufswagen
In Schleswig-Holstein darf Grillgut während der Corona-Pandemie nicht mehr von mobilen Verkaufsständen verkauft werden.
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 8. April 2020 - 1 B 28/20
„NRW-Soforthilfe“ - Existenzgefährdung muss glaubhaft gemacht werden
Ein Antragsteller, der im Onlineverfahren Existenzhilfen beantragt, muss plausibel darlegen, dass seine Existenz ansonsten gefährdet ist. Eine Versicherung an Eides statt reiche dafür nicht aus, so das Verwaltungsgericht Köln.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 8. April 2020 - 16 L 679/20
Fitness-Studio muss geschlossen bleiben
Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim festgestellt. Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass es zweifelhaft ist, ob das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Schließung herangezogen werden kann. Das könne aber im Eilverfahren nicht überprüft werden, so dass der Antrag abzuweisen sei.
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 S 925/20
Keine Ausnahme vom Verbot der Sonn-und Feiertagsarbeit für private Paketzusteller
Wegen der Corona-Pandemie hat sich das Paketaufkommen deutlich erhöht. Das sei aber keine Rechtfertigung für Paketzustellerdienste, Arbeitnehmer*innen an Sonn-und Feiertagen zu beschäftigen, so das Verwaltungsgericht Berlin
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 9. April 2020 - 4L132/20
Home Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung eines/einer Beamt*in
Das sei jedenfalls dann der Fall, wenn es sich bei der Home Office -Tätigkeit um einen begrenzten Zeitraum handele, so das Verwaltungsgericht Berlin in einer weiteren Entscheidung.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14. April 2020-VG 28 L119/20
Kaufhäuser müssen geschlossen bleiben
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat den Eilantrag eines Kaufhausbetreibers auf Wiedereröffnung abgewiesen. Das Gericht sah darin keine Benachteiligung gegenüber Einzelhandelsbetrieben, die offen bleiben dürfen. Der Gesundheitsschutz würde dies rechtfertigen.
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. April 2020-2 KM 333/20
Mutter darf Kind im Kinderschutzhaus besuchen
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass Eltern in ihren Grundrechten unzulässig eingeschränkt werden, wenn man ihnen den Besuch ihrer Kinder in Einrichtungen verbieten würde. Die Eltern-Kind- Beziehung würde andernfalls stark beeinträchtigt werden
Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 17. April 2020-11 E 1630/20
Es werden sicherlich auch noch andere Entscheidungen folgen. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.