Nach der Sachverhaltsaufklärung kam das. VG Cottbus zu dem Ergebnis, dass der Polizist an einem 16 km langen Hindernislauf teilgenommen hatte, obwohl er zu diesem Zeitpunkt wegen einer Fußverletzung krank gemeldet war. Für seine Dienstunfähigkeit hatte er ein ärztliches Attest vorgelegt.
Verwaltungsgericht bestätigt Entlassung aus Probebeamtenverhältnis
Sowohl der Dienstherr (Land Brandenburg) als auch das VG kamen zu der Einschätzung, dass das Verhalten des Antragstellers Zweifel an seiner charakterlichen Eignung als Polizist rechtfertigt
Insbesondere teilt das Gericht die Ansicht des Dienstherrn, dass das Verhalten des Beamten die von ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung widerlegt hat.
Nach Auffassung der Richter*innen des VG Cottbus rechtfertigt die Schwere der Verfehlung die sofortige Vollziehbarkeit. Denn wenn es die körperliche Verfassung erlaubt, Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgraben etc. zu überwinden und dabei Platz 127 von insgesamt 649 Teilnehmern zu erreichen, liegt darin ein Missbrauch der Krankschreibung, der ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht.
Auf Facebook der eigenen Laufleistung berühmt
Als zusätzlich erschwerend wertet das Gericht, dass sich der Antragsteller seiner Laufleistung unter Angabe seines Berufes auf Facebook rühmte.
Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Polizist kann sie mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anfechten. Es bleibt abzuwarten, ob der Antragsteller hiervon Gebrauch macht. Sollte dies der Fall sein, werden wir hierüber berichten.