Kontakte in das Rockermilieu können Entlassung aus dem Polizeidienst begründen. @Adobe Stock – Cara-Foto
Kontakte in das Rockermilieu können Entlassung aus dem Polizeidienst begründen. @Adobe Stock – Cara-Foto

Das Land Nordrhein-Westfalen entließ 2017 einen Polizeianwärter aus dem Dienst wegen eines engen persönlichen Kontakt zu hochrangigen Funktionären des Rockermilieus.

Gegen diese Entscheidung erhob der Beamte Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, die er unter anderem damit begründete, dass er die freundschaftlichen Beziehungen zu Mitgliedern des Motorradclubs „Bandidos“ schon vor dem Eintritt in den Polizeidienst unterhalten habe. Mit Urteil vom 7. August 2019 wurde seine Klage abgewiesen. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) wurde durch das VG nicht zugelassen (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 07.08.2019 - 1 K 12795/17 - openJur).

Kläger beantragt Zulassung der Berufung

Da das VG die Berufung nicht zugelassen hatte, beantragte der Kläger nun deren Zulassung beim OVG, welches die Entscheidung des VG bestätigte und die Berufung nicht zuließ.

Zweifel an charakterlicher Eignung

Freundschaftliche Beziehungen in das Rockermilieu, so die OVG- Richter*innen, begründen Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers und rechtfertigen daher dessen Entlassung aus dem Polizeidienst.

Bestehende Kontakte schon vor Eintritt in den Polizeidienst

Ob die Kontakte, wie vom Kläger geltend gemacht, schon vor Eintritt in den Polizeidienst bestanden haben, hielt das zweitinstanzliche Gericht für unbeachtlich, da die Kontakte weiterhin fortbestanden hätten und vom Kläger aktiv betrieben wurden.

OVG: Verstoß gegen die Wohlverhaltungspflicht

Allein das Unterhalten enger Kontakte in das der organisierten Kriminalität nahestehende und durch den Staatsschutz beobachtete Rockermilieu begründe einen Verstoß gegen die Wohlverhaltungspflicht eines Beamten. Von einem Polizeianwärter sei zu erwarten, dass er intensive Kontakte in das Rockermilieu unterlasse.

Hier finden Sie die vollständige Entscheidung des OVG NRW vom 25.11.2021

Für Interessierte:

Tagesschau – Meldung vom 12.07.2021 Nach bundesweiten Razzien: Seehofer verbietet "Bandidos"-Gruppe: