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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Trotzdem gibt es in Arbeitsleben und auch Gesetzen immer noch viele Diskriminierungen. Diese müssen beseitigt werden.
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