Wie viele ihrer Kolleg*innen steckt auch Rechtsvertreterin Anne-Sibyll Gebhardt aus dem DGB Rechtsschutzbüro Ludwigshafen viel Herzblut in ihre Arbeit hinein. Der Schein, wonach juristische Arbeit nur ein trockenes Stochern im Paragraphendschungel ist, täuscht. Anne-Sibyll Gebhardt vertrat eine Beamtin vor dem Verwaltungsgericht Mainz, die vor vielen Jahren Opfer eines Banküberfalls geworden war.
Der Banküberfall führte nicht zur Dienstunfähigkeit
Das war im Jahr 2011. Sechs Jahre später kam ein sehr aggressiver Kunden in die Bank. Sein Auftreten führte bei der Beamtin zu einem Flashback. Sie sah sich plötzlich wieder in der psychisch sehr belastenden Situation des Banküberfalls und kippte um.
Nach dem Flashback konnte die Beamtin nicht mehr weiter arbeiten. Sie erkrankte so schwer, dass der Dienstherr sie in den Ruhestand versetzte. Von der Anerkennung der psychischen Erkrankung als Folge eines Dienstunfalls hielt er jedoch nichts.
Das Gutachten verwies auf die fehlende Dienstunfähigkeit
Dabei verwies er auf ein medizinisches Gutachten, das er nach dem Antrag der Beamtin in Auftrag gegeben hatte. Der Arzt bemerkte, die Bankangestellte sei unmittelbar nach dem Überfall nicht dienstunfähig gewesen. Sie habe auch keine psychiatrische Behandlung in Anspruch genommen. Der Dienstherr lehnte es daraufhin ab, eine posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge anzuerkennen.
Anne-Sibyll Gebhardt vertrat die rechtlichen Interessen der Beamtin vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Ihrer Mandantin ging es sehr schlecht. Sie litt an einem posttraumatischen Belastungssyndrom mit schweren Depressionen. Das Gericht ließ sich davon überzeugen, ein weiteres Gutachten einzuholen.
Ein positives Gutachten brachte die Wende
Das Ergebnis dieses Gutachtens war eindeutig. Der Banküberfall 2011 hatte zu einem posttraumatischen Belastungssyndrom bei der Klägerin geführt. Das Gericht forderte den Dienstherrn deshalb auch auf, zu prüfen, ob er das anerkenne.
Schon zwei Wochen später kam die Antwort des Dienstherrn. Anne-Sibyll Gebhardt rief ihre Mandantin sofort voller Freude an: die Behörde hatte anerkannt - eine große Freude für beide! Auf ein Urteil des Gerichts brauchte die Beamtin nicht zu warten und erhält nun eine angemessene Unfallfürsorge ihres Dienstherrn.
Wer sich für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Dienstunfall interessiert, kann hier mehr erfahren:
Posttraumatische Belastungsstörung als Dienstunfall
Das sagen wir dazu:
Zunächst einmal geht an dieser Stelle ein ganz herzlicher Glückwunsch an die Prozessvertreterin aus Ludwigshafen. Der Fall war zweifelsfrei nicht ganz einfach.
Zwar bestand an dem Banküberfall kein Zweifel. Ein Dienstunfall kann jedoch nur dann anerkannt werden, wenn das entsprechende Ereignis auch zu einem Körperschaden geführt hat. Beamt*innen müssen dabei ebenso wie auch Arbeitnehmer*innen den Nachweis erbringen, dass das Ereignis den Gesundheitsschaden wesentlich mitverursacht hat.
Treten psychische Beschwerden erst Jahre nach einem Unfallereignis auf, ist dieser Nachweis allein durch den Zeitablauf sehr schwer. Auch medizinische Gutachter bringen nicht immer Licht in das Dunkel. Deshalb ist es für den Fall der Bankangestellten, die vor Jahren einen Banküberfall miterlebte, ein sehr großer Erfolg, dass ihre PTBS so viele Jahre später als Unfallfolge anerkannt wurde.
Das sagen wir dazu