Der Internationale Gerichtshof ist nach den Statuten der Internationalen Arbeitsorganisation für Auslegungsstreitigkeiten zuständig.
Der Internationale Gerichtshof ist nach den Statuten der Internationalen Arbeitsorganisation für Auslegungsstreitigkeiten zuständig.

Die Auslegung von Verträgen ist im Allgemeinen eine bekanntermaßen komplexe Angelegenheit im Völkerrecht. Besonders in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist dies eigentlich schon seit der Gründung im Jahre 1919 ein sensibles Thema.
 

Auslegung in der ILO seit Beginn ein sensibles Thema

Es ist im Laufe der Jahre immer wieder aufgetaucht und hat kürzlich wieder an Bedeutung gewonnen. Dabei ist besonders auffällig, dass es bei Auslegungsfragen in der ILO nicht nur um das Ergebnis von Auslegungen geht, sondern auch um die Klärung, welche Behörde hierfür zuständig ist.
 
Letzteres ist überraschend, da in der ILO-Verfassung festgeschrieben ist, welches Gremium die Befugnis zur Auslegung der Verfassung und der Übereinkommen hat.
 
Geregelt ist auch welches Gremium geschaffen werden könnte, um Übereinkommen im Falle von diesbezüglichen Streitfällen oder Unklarheiten auszulegen. Genauer gesagt war Art. 37 der Verfassung bisher immer dieser Frage gewidmet.
Dieser Beitrag ist aus der Fachzeitschrift Arbeit und Recht, ISSN 0003-7648, 7-8/2019, Juli-August 2019, 67. Jahrgang
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Rechtliche Grundlagen

Art. 37 ILO-Verfassung

1. Alle Fragen oder Schwierigkeiten in der Auslegung dieser Verfassung oder der später von den Mitgliedern nach dieser Verfassung abgeschlossenen Übereinkommen werden dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
2. Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels kann der Verwaltungsrat Regeln aufstellen und der Konferenz zur Genehmigung unterbreiten für die Errichtung eines Gerichtes zur raschen Erledigung von Fragen oder Schwierigkeiten, die sich aus der Auslegung eines Übereinkommens ergeben und dem Gericht vom Verwaltungsrat oder nach den Bestimmungen dieses Übereinkommens vorgelegt werden können. Für jedes aufgrund dieses Absatzes geschaffene Gericht sind die Urteile und Gutachten des Internationalen Gerichtshofes bindend. Jeder Rechtsspruch eines solchen Gerichtes wird den Mitgliedern der Organisation mitgeteilt, und jede Bemerkung der Mitglieder hierzu wird der Konferenz vorgelegt.