Versicherte sollten die jährlichen Renteninformationen genau prüfen. Da geht es um’ s Geld. Copyright by Adobe Stock/Stockfotos-MG
Versicherte sollten die jährlichen Renteninformationen genau prüfen. Da geht es um’ s Geld. Copyright by Adobe Stock/Stockfotos-MG

Wer wenigstens fünf Jahre Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, bekommt ab einem bestimmten Alter eine Renteninformation. Die deutsche Rentenversicherung verschickt den Brief automatisch, ohne dass ein Antrag dafür gestellt werden muss.
 

Renteninformation und Rentenauskunft

Spätestens mit dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese sind etwas ausführlicher, denn neben dem Versicherungsverlauf enthält sie auch Hinweise auf die einzelnen, möglichen Rentenarten.
 
Die Renteninformation gibt vor allem Auskünfte darüber, wie hoch die zu erwartende Rente sein wird. Sie enthält Zahlen über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente, über die bisher erworbenen Rentenansprüche sowie über die Höhe der zu erwartenden Altersrente.
 

Entgeltpunkte

Eine wichtige Information ist auch die Zahl der erworbenen Entgeltpunkte. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung einer Rente. Nach dem Gesetz werden die Entgeltpunkte für Beitragszeiten anhand des Durchschnittsverdienstes aller Versicherter für das betreffende Kalenderjahr ermittelt. Wer ein Einkommen im Durchschnitt aller Versicherter hat, bekommt dafür im Jahr einen Entgeltpunkt.
 
Versicherte benötigen wenigstens fünf Beitragsjahre, um überhaupt eine gesetzliche Rente bekommen zu können. Das gilt für die Regelaltersrente, aber auch für eine Erwerbsminderungsrente. Wer früher in Altersrente gehen möchte, benötigt dazu mindestens 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre. Schließlich gibt es noch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Dafür braucht man mindestens 45 Beitragsjahre.
 

Die Versicherungszeiten

Bei einer Erwerbsminderungsrente spielt es zusätzlich eine Rolle, ob in den letzten 60 Kalendermonaten vor dem gewünschten Rentenbeginn wenigstens 36 Kalendermonate mit Rentenversicherungsbeiträgen belegt sind.
 
Ab dem 17. Lebensjahr muss die deutsche Rentenversicherung auch Schul- und Studienzeiten berücksichtigen. Gleiches gilt für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit, aber auch für Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten. Der Versicherungsverlauf enthält dadurch neben den Beitragszeiten auch viele Zeiten, in welchen Entgeltersatzleistungen geflossen sind.
 

Die Lücke im Versicherungsverlauf

Normalerweise werden diese Zeiten der Rentenversicherung automatisch gemeldet. Da können aber schon einmal Fehler entstehen. Das führt dann zu einer Lücke im Versicherungsverlauf. Ausbildungszeiten bringen zwar nicht unbedingt eine wesentlich höhere Rente. Deshalb meint manch eine*r, dass es keine Rolle spielt, ob diese Zeiten vollständig im Rentenversicherungsverlauf enthalten sind.
 
Diese Annahme ist aber falsch. Jeder Monat zählt. Fehlt auch nur ein einziger Monat, kann das dazu führen, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Rentenart nicht erfüllt sind. Deshalb sind alle Monate im Versicherungsverlauf wichtig.
 

Der vollständige Versicherungsverlauf

Da erschließt sich schnell, dass es sehr wichtig ist, darauf zu achten, ob der Versicherungsverlauf in der Rentenversicherung vollständig ist. Das sollte man frühzeitig prüfen. Wer hat schon mit 60 Jahren noch alle Unterlagen aus seiner Jugendzeit vollständig verfügbar und ordentlich abgeheftet?
 
Ausbildungszeiten bringen zwar nicht unbedingt eine höhere Rente, weil es dafür nur wenige Entgeltpunkte gibt. Weil es aber für die Zahlung einer Rente nicht nur wichtig ist, wie viel Entgeltpunkte zur Berechnung der Rente zur Verfügung stehen, sondern auch ob ausreichend Beitragszeiten gegeben sind, sollte jede*r die jährlichen Renteninformationen sorgfältig prüfen.
 

Die Prüfung des Versicherungsverlaufes

Die erste Prüfung kann jede*r völlig problemlos selbst vornehmen. Die einzelnen Versicherungszeiten sind in der Renteninformation so aufgeführt, wie sie bei der Rentenversicherung abgespeichert sind. Lässt sich dort eine Lücke feststellen, die an dieser Stelle nicht sein dürfte, ist mit großer Wahrscheinlichkeit etwas falsch.
 
Wer überhaupt keine Renteninformation erhält, obwohl fünf Versicherungsjahre vorliegen, dem sei empfohlen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen.
 
Darüber hinaus unterstützt die DGB Rechtsschutz GmbH die Mitglieder der Einzelgewerkschaften in Fragen zur Erwerbsminderungsrente oder zur Altersrente, darüber hinaus jedoch auch bei Problemen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Versicherungszeiten.