Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, bei welchen Rentner*innen Anspruch auf einen Aufschlag zur Rente besteht. Copyrigt by Adobe Stock/ Ralf Geithe
Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, bei welchen Rentner*innen Anspruch auf einen Aufschlag zur Rente besteht. Copyrigt by Adobe Stock/ Ralf Geithe

Ein Antrag ist also nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kündigt an, dass auch die Auszahlung automatisch erfolge und zwar ab Mitte des Jahres.
 
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart. Menschen, die sehr lange in die Rentenkasse eingezahlt aber im Alter nur eine kleine Rente erhalten, bekommen einen Zuschlag auf ihre Altersrente.
 

Mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer

Laut der DRV haben rund 900.000 Rentnerinnen und 400.000 Rentner einen Anspruch auf die Grundrente.

Wer bekommt den Aufschlag?

  • Zunächst einmal nur derjenige, der die Grundrentenzeiten erfüllt. Das ist der Fall, wenn mindestens 33 Jahre (voller Zuschlag ab 35 Jahren) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geflossen sind aus einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege. Minijobs zählen nicht. Es zählen zudem Zeiten von Leistungen bei Krankheit/Reha, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege sowie Ersatzzeiten (z.B. bei Kriegsdienst). Zeiten in denen Arbeitslosengeld I oder II bezogen wurde, fließen in die 35 bzw. 33 Jahre nicht mit ein.
  • Zudem darf das monatliche Einkommen als Rentner*in maximal 1.250 € bei Alleinstehenden und 1.950 € bei Verheirateten/Lebenspartnern betragen. Liegt das Einkommen (Nettorente, Witwen- oder Witwerrente, Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages) darüber, wird es zu 60 % angerechnet.  

 

Im Juli soll es die ersten Bescheide geben

Die DRV prüft für 26 Millionen Renten die Grundrentenzeiten. Hinzu kommt dann die Prüfung des Einkommens. Eine Aufgabe, die Neueinstellungen und viel IT-Arbeit erfordert.   
Ein Grund für die späte Auszahlung wird letztlich auch sein, dass die größte Änderung im Rentenrecht seit langem mitten in die Pandemie fällt. Geholfen haben wird Corona hier zumindest nicht.
 
Laut DRV wird es den Zuschlag zunächst für die Rentner*innen geben, die Mitte 2021 in Rente gehen. Danach sind die Menschen dran, die schon in Rente sind, wobei mit den ältesten Jahrgängen begonnen wird. Wer schon Rente erhält, bekommt den Zuschlag rückwirkend ab Januar dieses Jahres bzw. zum Beginn der Rente in diesem Jahr.  
 
 
LINKS:
Zum Gesetzentwurf einer Grundrente hatten wir bereits berichtet:
Ab Januar 2021 haben einige Bedürftige Anspruch auf Grundrente - DGB Rechtsschutz GmbH

Die DRV beantwortet auf ihrer Homepage die häufigsten Fragen zu den Grundrentenzeiten, dem anzurechnenden Einkommen etc.