Am 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen.
© Adobe Stock - Von moonrun
Am 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. © Adobe Stock - Von moonrun

Neumann wurde in diesem Januar 63 Jahre alt und hat den Rentenbescheid zum 1. Februar 2023 vorliegen. Als 1960 Geborener kann er als langjährig Versicherter (35 Jahre Versicherungszeiten) mit 63 die Altersrente in Anspruch nehmen. Doch die Konsequenz ist ein satter Abschlag von 12 %, und das sein Leben lang.

 

Hoher Verlust durch vorzeitige Altersrente

 

Die Rentenhöhe weicht darüber hinaus erheblich von der Zahl ab, die der jährlichen Rentenmitteilung zu Grunde liegt. Diese Auskunft enthält als erstes die Zahl, in welcher Höhe Neumann Rente bekommen würde, wenn er - bei gleichem Verdienst - bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten würde. Die Regelaltersgrenze liegt bei Neumann bei 66 Jahre und vier Monaten. Bei jetzigem Rentenbeginn hat er also drei Jahre und vier Monate weniger einbezahlt. Bei einem Durchschnittsverdiener macht das schnell noch einmal 100 € weniger aus.

Das hat Neumann in Kauf genommen, um seinen Vorgesetzten nicht mehr sehen zu müssen.

 

Neumann wird vom Chef umworben

 

Da staunt Neumann nicht schlecht, als sein oberster Chef anruft und mit der Neuigkeit raus platzt, dass der Vorgesetzte weg sei. Das Problem mit dieser Person habe man wohl lange nicht gesehen. Ob Neumann nicht wegen der geänderten Sachlage noch weiterarbeiten wolle? Neumann fühlt sich geschmeichelt und erbittet sich Bedenkzeit, um abzuklären, ob er damit nicht eine Rentenkürzung riskiert.

 

Coronazeit führte zur Anhebung der Verdienstgrenzen bei Altersrenten

 

Vor Corona hatte ein Verdienst schnell zur Folge, dass nur ein reduzierter Rentenanspruch bestand. Außer für Regelaltersrentner, hat jemand diese Altersgrenze überschritten, konnte auch zuvor schon verdient werden, ohne dass Hinzuverdienstgrenzen galten. In 2021 waren die Hinzuverdienstgrenzen für die vorgezogenen Altersrenten schon sehr erhöht worden, 2022 betrugen sie 46.060 €.

 

Neuregelung 2023- Wegfall der Hinzuverdienstgrenze

 

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten mehr. Diejenigen, die das Alter für die Regelaltersrente erreicht hatten, konnten schon immer rentenunschädlich hinzuverdienen. Die jetzige Regelung betrifft diejenigen Altersrentner, die eine vorgezogene Rente in Anspruch nehmen.

 

Für Neumann bedeutet das: Egal wieviel er arbeitet und verdient, die Rente wird weiter in voller Höhe gewährt. Das ist ja schon mal ein Anreiz, denkt Neumann, aber was ist mit Steuer und Sozialbeiträgen? Auch das will er abklären, denn wenn er schon arbeitet trotz Rente, soll das auch bei ihm ankommen.

 

Rente muss versteuert werden

 

Renten werden mit einem immer größeren Anteil steuerpflichtig bis sie für den Rentenbeginn im Jahr 2040 zu 100 % steuerpflichtig sind. Bei Neumanns Rentenbeginn 2023 sind es 83 %. Das heißt, wenn seine Rente 1.750 € monatlich brutto beträgt sind 1.411 € steuerpflichtig, im Jahr also 16.932 €. Wenn er sonst kein Einkommen hat und alleine veranlagt wird, fällt angesichts eines Grundfreibetrags von 10.908 € schon kaum Steuer an, weil noch Versicherungen abgesetzt werden können und ggfs. sonstiges. Steuernachzahlungen fallen in der Regel an, wenn eine Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner, der Ehepartnerin erfolgt und diese für ihre Einkünfte die günstige Steuerklasse III in Anspruch nimmt.

Wenn Neumann jetzt neben der Rente arbeitet, wird für diesen Verdienst Steuer einbehalten. Jedoch reicht das nicht aus, weil die Rente dann obendrauf kommt, so, dass er dann auf jeden Fall damit rechnen muss, dass das Finanzamt Geld von ihm will.

 

Sozialversicherungsbeiträge

 

Wenn Neumann wieder ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, besteht Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, Renten-und Arbeitslosenversicherung. Hinsichtlich der Rentenversicherungsbeiträge kann er erst jenseits der Regelaltersrente selber entscheiden, ob er noch Rentenversicherungsbeiträge aus dieser Beschäftigung zahlen will. An sich besteht Rentenversicherungsfreiheit, aber durch eigene Zahlung kann Neumann noch seine Rente erhöhen. Das funktioniert dann wie folgt. Die Rentenversicherung berechnet dann einmal im Jahr seine Rente neu, wobei die nach Rentenbeginn eingezahlten Beiträge die Rente erhöhen.

 

Für den Arbeitgeber ist es egal, unabhängig von Neumanns Entscheidung dazu, muss er auf jeden Fall auch seinen Anteil an den Rentenversicherungsbeiträgen zahlen. Ob sich das für Neumann lohnt ist davon abhängig, wie alt er wird. Und das kann man zum Glück ja nicht vorhersehen.

 

Neumann nennt sich Teilzeitrentner

 

So nennt er sich jetzt selber, denn er hat sich mit seinem Chef geeinigt, dass er bis Ende des Jahres 20 Stunden die Woche arbeitet, und das bei erhöhtem Stundenlohn. Dann wird neu geredet, eventuell geht es danach als Minijob weiter. Entscheidend wird für die Entscheidung auch die Auskunft des Steuerberaters sein, wieviel er dann neben der einbehaltenen Steuer nach der Steuererklärung noch ans Finanzamt zahlen muss. Beim Minijob würde der Chef die pauschale Versteuerung tragen.

Das sagen wir dazu:

Im Alter noch mal umworben werden, um weiter zu arbeiten, das war lange unvorstellbar. Mit Ü-50 galt man als schwer vermittelbar und das Alter war auch für Fortbildungen etc. oft ein Hindernis. Die meisten, die sich in die Rente retten, sind aus vielerlei Gründe für den Arbeitsmarkt verloren. Aber Anreize für diejenigen zu schaffen, die noch wollen und können, scheint ein richtiger Weg.