Notwendige Psychotherapie scheitert an Mitwirkung der Krankenkasse. Copyright by Di Studio/fotolia.
Notwendige Psychotherapie scheitert an Mitwirkung der Krankenkasse. Copyright by Di Studio/fotolia.

Nachdem die Krankenkasse der Klägerin die Durchführung einer Psychotherapie bewilligt hatte, begehrte die Klägerin die Übernahme von Dolmetscherkosten für die italienische Sprache. Dazu erklärte sich die Krankenkasse nicht bereit.

Nach erfolglosem Widerspruch, erhob die Klägerin Klage beim Sozialgericht (SG) Stuttgart. Das SG folgte der Auffassung der beklagten Krankenkasse und wies die Klage ab.

Dolmetscher keine Hilfskraft des Arztes

In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass die Tätigkeit eines Dolmetschers nicht Teil einer ärztlichen Behandlung sein könne. Dies ergebe sich daraus, dass der Arzt die Dolmetschertätigkeit weder leiten noch kontrollieren und somit nicht verantworten könne. Zur ärztlichen Behandlung gehöre zwar auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten sei. Bei der Hilfeleistung müsse es sich somit um eine Tätigkeit handeln, die der ärztlichen Berufsausübung zuzurechnen sei. Hiervon aber sei im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Deshalb sei die Klage abzuweisen.

Im Ergebnis dürfte die Entscheidung des Stuttgarter SG nicht zu beanstanden sein, denn es ist wahrlich schwer vorstellbar, wie eine sinnvolle Psychotherapie unter Inanspruchnahme eines Dolmetschers durchgeführt werden kann. 

 

Fraglicher „Service“ der Krankenkasse

Dass es überhaupt zu einer solchen Klage kommen musste, erstaunt doch sehr.

Die Krankenkasse bewilligt der Klägerin die Kosten für eine notwendige Psychotherapie. Diese Therapie kann sie nicht antreten. Sie ist der deutschen Sprache nicht in dem Maß mächtig, wie das für eine erfolgreiche Therapie erforderlich ist. Also beantragte die Klägerin die Übernahme der Kosten für einen Dolmetscher. Das lehnt das SG aus rechtlichen Gründen ab.


Da der Krankenkasse bekannt war, dass die Klägerin eine psychotherapeutischen Behandlung braucht, wäre es für die Kasse ein Leichtes gewesen, der Klägerin bei der Suche nach einer psychotherapeutischen Praxis zu verhelfen, in der sie Hilfe bekommt, ohne dass ein Dolmetscher erforderlich ist.


Im Großraum Stuttgart gibt es durchaus Psychotherapeuten mit Italienischkenntnissen. Dies lässt sich beispielhaft der Werbung einer psychotherapeutischen Praxis in der Stuttgarter Stadtmitte entnehmen:

Psychologischer Psychotherapeut/Psychotherapeutin | Verhaltenstherapie

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00

Dienstag 13:00 - 20:00 Mittwoch 09:00 - 12:00

Donnerstag 08:00 - 18:00

Freitag 08:00 - 18:00

  • gesetzlich Versicherte
  • Privatpatienten und Selbstzahler

Fremdsprachenkenntnisse

  • Englisch (English)
  • Französisch (français)
  • Italienisch (Italiano)

Dies scheint der Krankenkasse der Klägerin nicht bekannt zu sein, obwohl es Ärztelisten gibt, auf die man seitens der Krankenkasse zugreifen kann und aus denen ersichtlich in welcher Praxis welche Sprachkenntnisse angeboten werden.