Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und deshalb während der Pandemie keine Elternzeit nehmen kann, kann sie spätestens bis zum Juni 2021 nehmen. Copyright by Adobe Stock/Viacheslav Iakobchuk
Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und deshalb während der Pandemie keine Elternzeit nehmen kann, kann sie spätestens bis zum Juni 2021 nehmen. Copyright by Adobe Stock/Viacheslav Iakobchuk

 Nach der Geburt eines Kindes steht Eltern, die weniger als € 500.000,00 bzw. weniger als € 250.000 als Alleinstehende im Jahr verdienen, ein Elterngeld zu. Es soll das Einkommen des Elternteils, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert, ersetzen und so die Familie finanziell unterstützen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Wie hoch das Elterngeld ist und wie lange es gezahlt wird, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab und von der Elterngeld-Variante.

Elterngeld wird für maximal 28 Lebensmonate des Kindes gezahlt

Ob ein Anspruch auf Elterngeld besteht und welche Varianten möglich sind, ist abhängig von verschiedenen Voraussetzungen. Den Partnerschaftsbonus gibt es etwa nur, wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Basiselterngeld gibt es für die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes, wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Wenn beide Eltern den Antrag stellen für die ersten 14 Lebensmonate. ElterngeldPlus gibt es doppelt so lange.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen, das aufgrund der Elternzeit ausfällt. Das Basiselterngelt beträgt 65 % des Unterschieds zwischen dem Netto-Einkommen vor der Geburt und dem Netto-Einkommen danach.

Wer derzeit dringend am Arbeitsplatz benötigt wird, kann schon deshalb häufig kein Elterngeld bekommen

Die Corona-Pandemie hat für viele Eltern, bei denen zumindest einer der beiden Partner in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, auch hinsichtlich Elternzeit und Elterngeld erhebliche Probleme gebracht. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung in Zusammenhang mit der Pandemie veranlasst hat, können dazu führen, dass der Anspruch im ungünstigen Fall komplett wegfällt.
Pflegepersonal, Ärzt*innen, Polizist*innen oder Verkäufer*innen werden an ihren Arbeitsplätzen dringend benötigt. Sie können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen, was sich auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt, da es aus dem Gehalt der letzten 12 Monate berechnet wird.

Eltern in systemrelevanten Berufen können den Anspruch auf Elterngeld aufschieben

Damit betroffene Eltern keine Nachteile beim Elterngeld haben, hat das Kabinett im Umlaufverfahren beschlossen, einige Regelungen befristet anzupassen.

  • Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Wenn es ihnen nicht möglich ist, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, können sie diese spätestens bis zum Juni 2021 nehmen.
  • Den Partnerschaftsbonus gibt es auch, wenn ein Elternteil infolge der aktuellen Situation mehr oder weniger arbeitet als geplant.
  • Zeiten mit verringertem Einkommen reduzieren das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

Ziel der Bundesregierung sei es nach Angaben des Presse- und Informationsamtes, die Situation von Eltern aufzufangen, die die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug anlässlich der Corona-Pandemie nicht mehr einhalten könnten. Die Elterngeldregelungen sollten für betroffene Familien befristet angepasst werden, um sie in der aktuellen Lebenslage weiterhin effektiv mit dem Elterngeld unterstützen zu können.