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Die gesetzliche Unfallversicherung gleicht Schäden aus, die Arbeitnehmer*innen aufgrund ihrer Arbeit an ihrer Gesundheit erleiden. Sie greift ein, wenn Sie bei Ihrer Arbeit einen Unfall erleiden oder eine Berufskrankheit haben. Dann übernimmt sie Behandlungskosten und zahlt bei bleibenden Schäden eine Rente. Aber welche Krankheiten sind tatsächlich berufsbedingt? Welche Schäden wurden durch Arbeitsunfälle verursacht und was ist auf eine Vorerkrankung zurückzuführen?
Um diese Fragen kümmern sich die in Berufsgenossenschaften organisierten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Viele äußern sich zu Fragen des Arbeit-und Sozialrechts. Manche qualifiziert. Manche weniger. Deshalb ist es wichtig, die einen von den anderen unterscheiden zu können. Hier besteht die Möglichkeit zu testen, ob Sie in der Lage sind, die Spreu vom Weizen zu trennen.