Betrieb geschlossen und Kurzarbeit angeordnet? Ab dem vierten Monat gibt es etwas mehr Kurzarbeitergeld. Copyright by Adobe Stock/Danny
Betrieb geschlossen und Kurzarbeit angeordnet? Ab dem vierten Monat gibt es etwas mehr Kurzarbeitergeld. Copyright by Adobe Stock/Danny

Wegen der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit. März 2020 sind bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen. In der Regel gehen im Monat durchschnittlich weniger als 2.000 Anzeigen ein. Der DGB und die Gewerkschaften haben in der Krise schnell reagiert und in zahlreichen Branchen und mit vielen Unternehmen in Tarifverträgen vereinbart, das Kurarbeitergeld aufzustocken.

Gewerkschaften fordern schon lange ein höheres Kurzarbeitergeld

Die Gewerkschaften fordern schon lange eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Der DGB hatte vorgestern wiederholt auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in der Corona-Krise ab dem 1. Mai gepocht. "Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent halten die Beschäftigten nicht durch", erklärte DGB-Chef Reiner Hoffmann am Dienstag in Berlin. Die Union müsse ihre Blockade gegen eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes endlich aufgeben. Und er fügte hinzu: „Ich erwarte eine klare Entscheidung des Koalitionsausschusses, das Kurzarbeitergeld ab 1. Mai aufzustocken“.
Gestern Abend hat der Koalitionsausschuss sich auf eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Zuvor gab es Debatten im Bundestag über entsprechende Anträge der Grünen und der Linken. Beide Fraktionen wollten eine Erhöhung der Leistung, insbesondere jetzt während der Pandemie. Die Anträge überwies der Bundestag in den Koalitionsausschuss.

Mehr Geld nur ab dem vierten Monat der Kurzarbeit

Nach - wie es heißt- heißer Debatte einigte sich der Koalitionsausschuss, das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts zu erhöhen. Für Haushalte mit Kindern wird die Leistung auf 77 bzw. 87 Prozent des Nettoentgeltes erhöht. Die neue Regelung soll allerdings längstens bis zum 31. Dezember 2020 gelten.