Frankfurt am Main - Skyline
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Der CeBeeF (Club Behinderter und ihrer Freunde) Frankfurt ist ein gemeinnütziger Verein, der sich aus Zuwendungen von Kostenträgern finanziert. 2012 schloss der Verein mit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag. Dieser sieht vor, dass die Mitarbeiter*innen 90% der Vergütung des Öffentlichen Dienstes erhalten. Für den Fall einer existenzgefährdenden Notlage des Vereins solle neu verhandelt werden, so die weitere Regelung. Trotz finanzieller Schwierigkeiten ist bisher kein Notlagentarifvertrag zwischen dem CeBeeF Frankfurt und ver.di geschlossen worden.


CeBeeF beruft sich für untertarifliche Bezahlung auf finanzielle Notlage


Der CeBeeF Frankfurt hat die Vergütung seiner Mitarbeiter*innen unter die tariflich vorgesehenen 90% gekürzt. Wegen seiner finanziellen Notlage könne er nicht mehr zahlen.


Im Verfahren vertrat CeBeeF die Ansicht, er sei berechtigt, den Mitarbeiter*innen nicht mehr zu zahlen als ihnen nach einem Notlagentarifvertrag zustehen würde. Dafür berief sich der Verein darauf, dass die Gewerkschaft ver.di sich weigere, den 2012 geschlossenen Tarifvertrag anzupassen. Die Argumente überzeugten das LAG nicht.


Lohndifferenzen wurden zum großen Teil schon nachgezahlt


Die Verfahren wurden am 12., 19. und 26. Juni 2015 am LAG verhandelt. In den meisten Sachen wird am 28. August 2015 eine Entscheidung des Gerichts verkündet.


Diese wird für die Mitarbeiter*innen positiv sein. Die Vorsitzende Richterin erklärte hierzu, die Fälle stellten zwar eine logistische, aber keine juristische Herausforderung dar.


In einigen wenigen Verfahren gibt es offene Fragen bezüglich einzelner Positionen und Berechnungen. Dieser Teil der Verfahren wurde auf Wunsch der Parteien ruhend gestellt, um Verhandlungen zwischen CeBeeF und ver.di abzuwarten.


Überwiegend war nur jeweils eine Monatsdifferenz (Juli 2012) eingeklagt. Der Verein hat den Mitarbeitern jetzt die Entgeltdifferenzen für 2014 und 2015 nachgezahlt. Zudem ist eine Einigung mit ver.di zu den Zeiträumen davor zu erwarten.