Evangelische Gesamtkirchengemeinde bricht geltendes Recht. Copyright by Adobe Stock/Comugnero Silvana
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Seit 1995 war der Kläger als Koch in einer Kindertagesstätte der beklagten Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Stuttgart beschäftigt. 2019 erklärte er seinen Austritt aus der evangelischen Landeskirche. Nachdem die Kirchengemeinde von dem Austritt Kenntnis erlangte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos mit Schreiben vom 21. August 2019. Gegen diese Kündigung erhob der Koch Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Stuttgart
 
Die Beklagte, die ihr Handeln geprägt vom besonderen Bild der christlichen Dienstgemeinschaft verstanden wissen will, begründete die Kündigung damit, dass der Kläger mit seinem Austritt schwerwiegend gegen seine vertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen habe.
 
Der Kläger hat vorgetragen, dass sich sein Kontakt zu den Kindern auf die Ausgabe von Getränken beschränkt habe. Auch mit dem pädagogischen Personal in der Kita habe er nur alle zwei Wochen in einer Teamsitzung Kontakt gehabt, wo es um rein organisatorische Probleme gegangen sei.
 

Arbeitsgericht gibt Klage statt

Mit Urteil vom 12. März 2020 erklärte das Arbeitsgericht Stuttgart die Kündigung für unwirksam. Gegen diese Entscheidung legte die sich offenkundig unverstanden fühlende evangelische Gesamtkirchengemeinde Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg ein.
 

Kündigungsbegründung überzeugt nicht

Die Beklagte vermochte mit ihrer schon befremdlich anmutenden Begründung auch das LAG nicht zu überzeugen. Wie bereits das Arbeitsgericht erachtete das Berufungsgericht die Kündigung der Beklagten für unwirksam und wies deren Berufung zurück.
 
Das LAG schloss sich der Begründung des Arbeitsgerichts an. Die Loyalitätserwartung
der Beklagten, so beide Gerichte, dass der Kläger nicht aus der evangelischen Kirche austrete, stelle keine wesentliche und berechtigte Anforderung an die persönliche Eignung des Klägers dar.
 
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 10.2.2021
 
 
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