Erhebt ein Arbeitnehmer schwere ehrenrührige Vorwürfe gegen Vorgesetzte und Kollegen, so kann dies die Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen.
Die bei einem Landkreis beschäftigte Sekretärin beanstandete Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei in der sie tätig war. Hiergegen spricht überhaupt nichts. Die Klägerin „untermauerte“ ihre Kritik jedoch mit schweren Vorwürfen gegen Vorgesetzte und Kollegen. Sie behauptete u.a., dass es während des Dienstes zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen sei. Hieraufhin kündigte der beklagte Landkreis das Arbeitsverhältnis der Klägerin wegen der Äußerungen mit ordentlicher Kündigungsfrist. Die gegen diese Kündigung gerichtete Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg, da sich in der Zeugenvernehmung ergab, dass die Klägerin ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt hat. Dass die Arbeitsabläufe in der Abteilung in der die Klägerin tätig war teilweise zu beanstanden waren, entschuldigt oder rechtfertigt deren ehrenrührigen Behauptungen nicht.