Teamleiter Jörg Szepoks
Teamleiter Jörg Szepoks

Im November 2005 machte die Mecklenburger Hochbau GmbH & Co. KG aus Schwerin ihren 50 gewerblichen Arbeitnehmern ein vermeintlich ,gutes‘ Angebot: Wir unterstützen euch, wenn ihr euch selbstständig macht, und danach könnt ihr gegebenenfalls wieder für uns arbeiten. In den folgenden Einzelgesprächen stellte sich allerdings heraus, dass niemand Lust hatte, seine Arbeitskraft als Ich-AG anzubieten. Reaktion der Geschäftsführung: die betriebsbedingte Kündigung für alle.

Soweit sie Mitglieder der IG BAU waren, übernahm das Schweriner Büro der DGB Rechtsschutz GmbH die Vertretung der Arbeitnehmer. Teamleiter Jörg Szepoks konnte vor dem Schweriner Arbeitsgericht Urteile erstreiten, die den unterschiedlichen Interessen der Gekündigten gerecht wurden. „Die einen wollten ihr Arbeitsverhältnis wegen der Haltung der Geschäftsführung nicht fortsetzen und die anderen waren auf den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses angewiesen.“

Das Vorgehen der Mecklenburger Hochbau war im Dezember 2005 auch Thema in der ARD. Die Panorama-Redaktion berichtete über den Fall und befragte dazu Wolfgang Merten, damals Polier bei der Baufirma. Kurz nach der Sendung erhielt er die fristlose Kündigung. Der Vorwurf: rufschädigendes Verhalten. Auch dieses Verfahren endete für das Unternehmen mit einer Niederlage: Das Arbeitsgericht stellte klar, dass es die Kündigung schon aus formalen Gründen für unwirksam hält. Wolfgang Merten war es besonders wichtig, dass sich der Personalleiter im gerichtlichen Vergleich verpflichtet, alle ehrenrührigen Vorwürfe gegen ihn in der Betriebsöffentlichkeit zurückzunehmen. Außerdem erhielt der Polier eine Abfindung – als Ausgleich für seine finanziellen Nachteile bis zum Beginn der Altersrente Anfang 2007.

 

„Eine vorbeugende Maßnahme“

 

Nachdem der Arbeitgeber zur Zahlung von Nachteilsausgleichen nach § 113 Betriebsverfassungsgesetz verurteilt wurde, endete die Sache übrigens für alle Arbeitnehmer des Schweriner Betriebs positiv – auch für diejenigen, die sich gegen eine Kündigung nicht gewehrt und eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet hatten: Allen muss eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angeboten werden. Sollte es in den nächsten zwei Jahren zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, sichert ein Rahmensozialplan den Betroffenen eine Abfindung von einem halben Bruttomonatslohn pro Beschäftigungsjahr. „Eine vorbeugende Maßnahme gegen zukünftige unternehmerische Entscheidungen“, so der Teamleiter.