Sebastian Klähn ist Rechtsschutzsekretär und EURES-Berater bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Dresden. Er berät vertritt die polnischen und tschechischen Kolleginnen und Kollegen
Sebastian Klähn ist Rechtsschutzsekretär und EURES-Berater bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Dresden. Er berät vertritt die polnischen und tschechischen Kolleginnen und Kollegen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Oktober 2022 auf 12 € gestiegen. Gleichzeitig ist der Branchenmindestlohn für die Beschäftigten der Gebäudereinigung auf 13 € gestiegen. Wie zufällig erhielt die tschechische Kollegin Lenka P. (Name geändert) im September Besuch von ihrem Arbeitgeber in dem von ihr zu reinigenden Objekt. 

Schnell was unterschreiben

Sie sollte nur schnell etwas unterschreiben. Dazu hatte der Vorgesetzte ein Tablet und einen elektronischen Stift mitgebracht. Die Kollegin nahm an, dass es sich um nichts wichtiges handelt und unterschrieb. Später erhält sie einen Brief ihres Arbeitgebers mit einer Änderungsvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag, der deutlich erkennbar mit der krakeligen digitalen Handschrift versehen war. Darin heißt es: „Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20.0 Std.“. Bisher betrug die Arbeitszeit 25 Stunden. Eine doppelte Frechheit, zum einen wurde die Kollegin überrumpelt und im Unklaren über das gelassen, was sie unterschrieb. Zum anderen ist klar, dass die zu erledigende Arbeit genau die gleiche bleibt. Die zu reinigenden Zimmer werden nach der Vertragsänderung dieselben sein wie davor.  

Arbeitnehmerin wandte sich an IG BAU und die DGB Rechtsschutz GmbH

Die Kollegin wandte sich an die IG BAU und wird nun durch den DGB Rechtsschutz vertreten. Im Arbeitsvertrag und im Manteltarifvertrag der Gebäudereinigung steht, dass bei Vertragsänderungen die Schriftform zu wahren ist. Eine Unterschrift mit einem elektronischen Stift auf einem Tablet genügt diesen Anforderungen nicht. Die Rechtsfolge des Fehlers ist die Nichtigkeit der Zusatzvereinbarung. Hierauf haben wir den Arbeitgeber höflich hingewiesen. Dieser antwortete daraufhin ebenso höflich, dass die Arbeitszeit wieder auf 25 Stunden heraufgesetzt wird - natürlich aus reiner Kulanz. Die Lohnabrechnung für den Oktober werden wir genau prüfen.

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Sebastian Klähn ist Rechtsschutzsekretär und EURES-Berater bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Dresden. Er berät die polnischen und tschechischen Kolleginnen und Kollegen in den sächsischen Betrieben und führt ihre Gerichtsverfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten.