Hier unsere Antwort:
Der europäische Vertrag von Lissabon (EU-Vertrag) sieht in Art. 50 Absatz 1 vor, dass jeder Mitgliedstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen kann, aus der Union auszutreten.
Ein derartiger Beschluss liegt noch nicht vor, doch das britische Volk hat in seinem Referendum für Leave (also für den Ausschluss) votiert.
Jetzt ist die Regierung des Vereinigten Königreichs (GB)gefordert die Austrittserklärung unter Berücksichtigung der parlamentarischen Notwendigkeiten zu fertigen.
Der Adressat der Erklärung
Ist dieser Prozess vollzogen, ist die Austrittserklärung dem Europäischen Rat mitzuteilen (Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, er legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest).
Der Rat der Europäischen Union wird im Anschluss an die Austrittserklärung in Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich treten und die Einzelheiten des Austritts regeln. Die Grundlage hierfür ist Art 218 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU.
Am Ende der Verhandlungen bedarf es der Zustimmung des Parlaments zu dem getroffenen Regelwerk. Sodann beschließt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit ohne Beteiligung des Vereinigten Königreiches den Austrittsvertrag. Die Voraussetzungen für eine qualifizierte Mehrheit ist in Art 238 Absatz 3 lit b des Vertrages über die Arbeitsweise der EU geregelt ( Kurzformel: mind. 72% der beteiligten Mitgliedsstaaten ohne GB, mit mind.65% der Bevölkerung).
Mit dem Vertragsabschluss (Tag des Inkrafttretens) finden die Europäischen Verträge in Bezug auf GB keine Anwendung mehr.
Hinweis auf Fristen
Für die Verhandlungen räumt der Vertrag von Lissabon 2 Jahre ein, vom Zeitpunkt der Austrittsmitteilung an den Europäischen Rat. Kommt in diesem Zeitraum keine Einigung über die Modalitäten des Austritts (also kein Vertrag über den Austritt aus der EU) zustande, finden nach dieser Jahresfrist die EU-Verträge auf GB keine Anwendung mehr. Allerdings kann der Europäische Rat im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich diese Frist verlängern.
Und zu guter Letzt die Antwort auf die Frage, kann GB nach einem Austritt wieder in die EU eintreten? Ja und zwar nach dem Verfahren gem. Art. 49 EU Vertrag.
Reinhard-Ulrich Vorbau
(Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH)