Die Oerlikon-Beschäftigten erstritten vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht die Rücknahme ihrer Kündigung
Die Oerlikon-Beschäftigten erstritten vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht die Rücknahme ihrer Kündigung

„Damit ist unsere Strategie voll aufge­gangen“, freut sich Jürgen Falkenstein, Betriebsratsvorsitzender des Ebersbacher Textilmaschinenherstellers Oerlikon Schlafhorst. Nachdem klar war, dass der Standort nicht mehr zu retten war, wollte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich und Sozialplan aushandeln. Doch dieser einigte sich lieber mit dem Gesamtbetriebsrat und kündigte den Beschäftigten in Ebersbach.

Dies, so die Stuttgarter Arbeitsrichter, sei nicht rechtens, weil der Ebersbacher Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nicht nach § 102 (1) BetrVG unterrichtet wurde. Das Versäumnis kommt den Arbeitgeber jetzt teuer zu stehen: Alle Arbeitsverhältnisse bestehen ungekündigt fort, wie der Vergleich vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht ergab. „Jetzt haben wir Zeit“, so der Betriebsrat, „die Gründung einer Transfergesellschaft zu verhandeln. Dann haben die Kolleginnen und Kollegen noch ein Jahr lang ihr Entgelt sicher.“

Vertreten wurden die Beschäftigten vom Göppinger Büro der DGB Rechtsschutz GmbH. Teamleiter Hans-Martin Wischnath freut sich besonders über den Erfolg, „weil einige schon im November keinen Lohn mehr bekommen hätten.“