Ein Betriebsrat kann nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) von der Unternehmensleitung alle Auskünfte verlangen, die er für die Prüfung benötigt, ob die Voraussetzungen für einen Europäischen Betriebsrat vorliegen. Geklagt hatte der Betriebsrat einer Tiefkühlkette, der von der GmbH & Co. KG wissen wollte, welche nationalen und internationalen Beteiligungen des Kommanditisten und Firmengründers vorliegen. Um beurteilen zu können, welche Firmen in europäischen Ländern von dem Firmengründer „beherrscht“ werden, müssten dem Betriebsrat alle nötigen Informationen über seine Beteiligungen gegeben werden, so die Richter.
Urteil
| Betriebsräte und Personalräte
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30.03.2004, Az. 1. ABR 61/01