Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bezüglich der Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Arbeitgeber im Falle der Verletzung von Mitbestimmungsrechten sind nicht rechtens. Das Bundesarbeitsgericht begründete dies mit der mangelnden Vermögensfähigkeit des Betriebsrates.
Urteil
| Betriebsräte und Personalräte
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.09.2004, Az. 1 ABR 30/03