Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt: Colin Johnson, Maschinenführer bei der Eichbaum-Brauerei Mannheim und Vertrauensmann der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, wurde im Mai 2005 fristlos gekündigt. Begründung: Er soll fast drei Monate nach dem Streik zum Haustarifvertrag Anfang 2005 einen Streikbrecher massiv bedroht und damit den Betriebsfrieden gestört haben. Nach der Kündigung wurde der Arbeitnehmer „wie ein Verbrecher“ vom Betriebsgelände geführt. Vor dem Arbeitsgericht Mannheim wehrte sich der 42-Jährige erfolgreich gegen seine Entlassung.

 

Maßregelung eines Gewerkschafters

 

Die Richter erklärten die Kündigung in erster Instanz für rechtsunwirksam. Jörn Haß, Rechtssekretär im Mannheimer Büro der DGB Rechtsschutz GmbH, hatte gleichzeitig seine Weiterbeschäftigung beantragt. Jetzt arbeitet sein Mandant wieder im alten Job, nachdem seinem Arbeitgeber  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht worden waren – zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Wann das sein wird, ist ungewiss: Die Brauerei hat Berufung eingelegt. „Ohne den Weiterbeschäftigungsanspruch “, betont Haß, „wäre der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer des Verfahrens draußen, würde sich vom Betrieb entfremden und müsste erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.“

Für Haß ist die Kündigung der Versuch, einen aktiven Gewerkschafter zu maßregeln: „Selbst wenn der Sachverhalt so gewesen wäre, wie vom Arbeitgeber dargestellt, wäre das niemals ein Kündigungsgrund.“ So sah es auch das Gericht: Nicht Johnson habe den Betriebsfrieden gestört, sondern der Arbeitgeber mit seiner Kündigung.

Der Fall hatte bundesweite Solidaritätsaktionen für den Maschinenführer ausgelöst: „Für uns“, so Haß, „ist dies einer der Idealfälle, wie Betriebsrat, Gewerkschaft und gewerkschaftlicher Rechtsschutz zusammenarbeiten können.“