Hon.-Prof. Dr. Christoph Klein, Direktor der Arbeiterkammer Wien kritisiert in Arbeit und Recht Juli-August 2019 die österreichische Arbeitszeitrechtsnovelle 2018.
Hon.-Prof. Dr. Christoph Klein, Direktor der Arbeiterkammer Wien kritisiert in Arbeit und Recht Juli-August 2019 die österreichische Arbeitszeitrechtsnovelle 2018.

Die Novellierung Arbeitszeitrechts in Österreich war politisch heftig umstritten. Seit September 2018 gelten einige wichtige Änderungen.

Erweiterung der Gesamtarbeitszeit

Nach bisherigem Recht konnte die Gesamtarbeitszeit in Ausnahmefällen zehn Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche überschreiten. Durch die Novellierung kann sie in zwei Varianten bis zwölf Stunden täglich beziehungsweise 60 Stunden wöchentlich ausgedehnt werden.

Zum einen ist diese Überschreitung möglich, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen von Gleitzeit die überlangen Arbeitszeiten zu ganztägiger Freizeit in Form von Gleittagen ansparen kann.

Zum anderen sollen Arbeitnehmer über die reguläre Höchstdauer hinaus arbeiten dürfen, wenn sie die Zeit als Überstunden gutgeschrieben bekommen. Dabei können sie Arbeitszeiten ablehnen, die über 10 beziehungsweise 50 Stunden hinaus gehen.

Politisch umstritten

Die Kritik an dem neuen Arbeitszeitgesetz betrifft schon die Art und Weise, wie sie zu Stande gekommen ist. Die Arbeitnehmervertretungen wurden nicht beteiligt und auch ein Begutachtungsverfahren hat nicht stattgefunden.

Zudem wurden der Betriebsrat und die Kollektivvertragspartner bei der Zulassung längerer Arbeitszeiten zurückgedrängt.

Schließlich wurde die Vorstellung, dass Arbeitnehmer in der Drucksituation des Arbeitsverhältnisses freiwillig Zwölf-Stunden-Tage leisten, unabhängig ob in Form von Gleitstunden oder von ablehnbaren Überstunden, als naiv kritisiert.


Dieser Beitrag ist aus der Fachzeitschrift Arbeit und Recht, ISSN 0003-7648, 7-8/2019, Juli-August 2019, 67. Jahrgang

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