Liebe am Arbeitsplatz - nicht verboten, aber oft auch nicht problemlos
Liebe am Arbeitsplatz - nicht verboten, aber oft auch nicht problemlos


Mitte der 90er-Jahre versuchte der US-Einzelhandelsriese Walmart mit einem enormen finanziellen Aufwand in Deutschland Fuß zu fassen. Mitgebracht hatten die Konzernchefs eine „Ethikrichtlinie“, die Liebesbeziehungen von Beschäftigten untereinander untersagte. Der Handelsriese scheiterte in Deutschland wirtschaftlich, seine Ethikrichtlinie juristisch vor Gericht.
 

Arbeitgeber darf Liebesbeziehungen nicht untersagen

 
Das Verbot eines Arbeitgebers, mit dem seinen Beschäftigten Liebesbeziehungen untersagt werden sollen, ist schlichtweg unwirksam, da es einen unzulässigen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht des Einzelnen darstellt.
 
Dies gilt selbst dann, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis (Vorgesetzter zu Auszubildendem) besteht. Aber Vorsicht: Der Ausbilder darf auf keinen Fall das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen. Das stellt einen Vertragsverstoß dar und kann vom Arbeitgeber geahndet werden.
 

Arbeit darf nicht beeinträchtigt werden

 
Aufgrund der Liebesbeziehung darf auf keinen Fall die Arbeit vernachlässigt oder beeinträchtigt werden. Zusätzliche Pausen zur Pflege des Verhältnisses sind untersagt, ebenso der Griff zum Smartphone für Anruf oder Kurzmitteilung an den/die Liebsten.
 
Und wer während der Arbeit mit den Gedanken schon bei den schöneren Dingen des Lebens und unkonzentriert ist oder seine Arbeit vernachlässigt, riskiert ebenfalls eine Abmahnung wegen Schlechtleistung. Ist die Arbeit dadurch beeinträchtigt, dass sich die Liebenden ein Büro oder eine Werkbank teilen, kann auch eine Versetzung gerechtfertigt sein.
 

Keine Privilegien für Verliebte

 
Allzu öffentliche Liebesbekundungen im Betrieb sind zwar insbesondere zu Beginn einer Beziehung verständlich, sollten aber vermieden werden, da sich Arbeitskolleg*innen provoziert oder gar belästigt fühlen könnten. Und da der Chef eine Fürsorgepflicht hat und auch für ein gutes Arbeitsklima verantwortlich ist, kann er einschreiten.
 
Besondere Privilegien, etwa bei der Schichteinteilung oder der Lage des Urlaubs können Verliebte nicht beanspruchen.  Allerdings sind selbstverständlich auch bewusste Benachteiligungen untersagt. Stehen keine betrieblichen Gründe oder Urlaubswünsche anderer Kolleg*innen entgegen, besteht ein Anspruch auf eine gemeinsame Urlaubszeit.