Frohe Pfingsten waren es für den selbsternannten Juristen nur kurz, denn sein Zeugnis hatte er auf einen Pfingstmontag datiert . Copyright by Adobe Stock/Kathrin39
Frohe Pfingsten waren es für den selbsternannten Juristen nur kurz, denn sein Zeugnis hatte er auf einen Pfingstmontag datiert . Copyright by Adobe Stock/Kathrin39

Im Rahmen einer früheren Ausbildung bei einem Münchener Notar begann der aufstrebende Exstudent schon 2015 damit, Beglaubigungen juristischer Zeugnisse zu fälschen. Er bestätigte sich selbst, das Erste Staatsexamen schon 2012 abgelegt zu haben. Die Note, die er sich gab, war außerordentlich gut.
 

Mit gefälschten Zeugnis bekam der Mann eine Zulassung als Rechtsanwalt

Das Zweite Staatsexamen wollte er am 25. Mai 2015 - ebenfalls mit Prädikat - abgelegt haben. Die Anwaltskammer erteilte ihm daraufhin eine Zulassung als Rechtsanwalt. In einer angesehenen Kanzlei verdiente er innerhalb von zwei Jahren fast 200.000 Euro. Seine Leistungen kamen dort aber nicht so gut an. Die Kollegen betrachteten sein Können kritisch, so dass sich der junge Mann letztlich dazu veranlasst sah, selbst zu kündigen.
 
Es ging aber weiter bergauf mit ihm. Er bewarb sich auf eine Stelle als Syndikus bei einem großen Unternehmen und arbeitet dort fortan im Bereich Unternehmensrecht. Hier verdiente er mit seinen gefälschten Zeugnissen sogar rund 130.000 Euro innerhalb eines Jahres.
 

Das Versicherungsunternehmen war mit den juristischen Leistungen zufrieden

Das Versicherungsunternehmen war mit den Leistungen ihres "Juristen" sehr zufrieden. Der Betroffene selbst sah das anders. Er wollte hoch hinaus, das Unternehmen bot ihm aber keine angemessene Perspektive. Anfang 2020 schloss er deshalb einen Vertrag mit einer Kanzlei über ein Anfangsgehalt von jährlich 120.000 € ab.
 
Das war der Anfang vom Ende: Der künftige Arbeitgeber wurde stutzig, weil das Datum des Zweiten Staatsexamens auf den Pfingstmontag fiel. Der Arbeitgeber zog deshalb das Justizprüfungsamt zurate.
 

Das Ende der juristischen Laufbahn nahte

Das Justizprüfungsamt erkannte die Fälschung und beendete damit die hochtrabende juristische Tätigkeit! Die Anwaltskanzlei erstattete Anzeige und das Amtsgericht München verurteilte den angeblichen Juristen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Zusätzlich muss er 325.000 Euro an Wertersatz leisten.
 
Das Gericht hielt dem jungen Mann zugute, dass er während des Verfahrens seine Taten gestand. Angeblich war es nie das Geld, worum es ihm ging. Er hielt es zunehmend für unfassbar, dass er trotz fehlender juristischer Ausbildung so weit voran kam.
 

Auf die Tatsächlichen Leistungen kommt es nicht an

Der Mann habe keine gleichwertige Gegenleistung für sein Einkommen erbracht. Dafür habe ihm die erforderliche Qualifikation gefehlt - so das Amtsgericht. Es komme nicht darauf an, ob er tatsächlich zufriedenstellende gearbeitet hat. Das Geld müsse er auf jeden Fall zurückzahlen.
 
Der Beruf des Rechtsanwaltes habe in der Gesellschaft einen besonderen Stellenwert und genieße besonders hohes Vertrauen, welches der selbst ernannte Jurist durch die Tat erschüttert habe. Mit der festgesetzten Strafe wolle das Gericht daher auch die Rechtsordnung verteidigen.
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten gingen in Berufung.

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