Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann ist froh, dass sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes verständigt hat. Quelle: DGB
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann ist froh, dass sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes verständigt hat. Quelle: DGB

In einem begrenzten Zeitraum soll durch Kurzarbeit vermieden werden, dass Unternehmen Insolvenz beantragen oder Beschäftigte entlassen müssen. Ordnet der Arbeitgeber Kurzarbeit an, erhalten dann die betroffenen Beschäftigten entsprechend weniger Lohn. Um diesen Verlust ein Stück weit zu kompensieren, erhalten sie Kurzarbeitergeld.

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld wegen der Pandemie


Wegen der Corona-Pandemie hatte das Finanzministerium ein Hilfspaket als Schutzschild für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen auf den Weg gebracht. Unter die Maßnahmen fallen auch Lockerungen bei den Voraussetzungen von Kurzarbeit. So müssen nur 10 Prozent der Arbeitnehmer*innen von Kurzarbeit betroffen sein statt bislang ein Drittel. Kurzarbeitergeld gibt es anders als in „normalen Zeiten“ auch für Leiharbeitnehmer*innen. Zudem wird nicht mehr vorausgesetzt, dass zuvor Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden.

Wer für mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts unterhaltspflichtig ist, bekommt  67 Prozent, ansonsten 60 Prozent der Differenz zwischen dem Nettolohn, den der Arbeitgeber bei voller Arbeitszeit gezahlt hätte und dem Nettolohn während der Kurzarbeit (Nettoentgeltdifferenz).

Wer in der Pandemie länger als drei Monate kurzarbeitet, bekommt mehr Geld


Am 22. April 2020 beschloss der Koalitionsausschuss wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2020 das Kurzarbeitergeld teilweise zu erhöhen. Für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, soll die Leistung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden. Für Haushalte mit Kindern wird die Leistung auf 77 bzw. 87 Prozent des Nettoentgeltes erhöht.

Grundsätzlich wird Kurzarbeitergeld nur für bis zu 12 Monaten gezahlt. Die Bundesregierung kann aber durch Rechtsverordnung die Dauer auf bis zu 24 Monate verlängern. Zudem sollen die für dieses Jahr geltenden Steuererleichterungen für tarifvertraglich geregelte Arbeitgeberzuschüsse auch im nächsten Jahr erhalten bleiben.

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf geeinigt, dass Betroffene bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beziehen können.


Gegen Widerstände insbesondere aus den Reihen der Union konnte Bundesarbeitsminister Heil jetzt im Koalitionsausschuss durchsetzen, dass Maßnahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen in der Corona-Krise verlängert werden sollen. Insbesondere sollen die vereinfachten Zugangsregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert werden. Betroffene sollen die Leistung bis Ende 2021 für maximal 24 Monate beziehen können.

Die Einigung findet bei den Gewerkschaften Zustimmung. "Gut, dass sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes verständigt hat. Das ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land“, sagt etwa der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Positiv sei für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere auch, dass Arbeitsminister Heil die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent verteidigt habe.

Hier geht es zur Pressemitteilung des DGB: