Über Uns
Vor Ort
Organisation
Internationales
Karriere
Publikationen
Veranstaltungen
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Übersicht
Checklisten
Fragen & Antworten
Glossar
Infomaterial
Paragraphen
Praxisfall
Recht kurz und knackig
Schwerpunktthema
Tipps
Video
Arbeitnehmer
Betriebsräte
Ehrenamtliche Richter
Beamte
Auszubildende
Presse Bereich
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Nachrichten
Übrigens
Termine
Alimentation Beamte
Zahlen & Fakten
a) Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt ausschließlich in Betracht, wenn das Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden täglich gesunken ist.
b) Versicherte haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf eine volle Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn sie vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre rentenversichert waren.
c) Versicherte können eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur beziehen, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.