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Zahlen & Fakten
a) Jede Änderungskündigung beinhaltet eine Beendigungskündigung.
b) Arbeitnehmer*innen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende können das Änderungsangebot des Arbeitgebers innerhalb dieser Frist unter Vorbehalt annehmen.
c) Eine Änderungskündigung ist nur erforderlich, wenn die Veränderung der Arbeitsbedingungen gegen den Willen der Arbeitnehmer*innen nicht durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist.