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Zahlen & Fakten
a) Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmer*innen individuell vereinbaren, dass einzelne Teile eines Tarifvertrages für das Arbeitsverhältnis gelten sollen.
b) Einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann nur der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.
c) Nach Ablauf eines Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt.