Sie möchten regelmäßig über top-aktuelle Themen informiert sein? Melden Sie sich jetzt zu unserem kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie vier Mal im Jahr aktuelle Neuigkeiten des DGB Rechtsschutz!
Die Reihe „Der Fall aus der Praxis“ stellt interessante Sachverhalte dar, über die Arbeits- und Sozialgerichte tatsächlich zu entscheiden hatten.
Bei uns können Sie Richter spielen!
Sie entscheiden, wer Recht hat und lesen hinterher, ob Sie richtig gelegen haben.
Viel Spaß!
Der Fall aus der Praxis | Muss der öffentliche Arbeitgeber 2x zum Vorstellungsgespräch einladen?
Der Fall
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in Berlin und Cottbus zwei Stellen als Personalberater mit identischen Anforderungsprofilen aus.
Die Ausschreibung erfolgt ausschließlich intern.
Ein langjähriger Mitarbeiter der Agentur, der schwerbehindert ist, bewirbt sich auf beide Stellen. Er ist nicht offensichtlich ungeeignet dafür.
Die Regionaldirektion der Agentur führt für beide Stellen ein Auswahlverfahren nach identischen Kriterien durch.
Sie lädt den schwerbehinderten Bewerber nur zu einem Vorstellungsgespräch für die Stelle in Berlin ein.
Der Bewerber ist der Auffassung, er sei wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt, weil er nur ein Vorstellungsgespräch gehabt habe. Er verlangt deshalb Schadensersatz.
(nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 25. Juni 2020; Aktenzeichen 8 AZR 75/19)
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies einer Kategoorie auswählen.