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Die Reihe „Der Fall aus der Praxis“ stellt interessante Sachverhalte dar, über die Arbeits- und Sozialgerichte tatsächlich zu entscheiden hatten.
Bei uns können Sie Richter spielen!
Sie entscheiden, wer Recht hat und lesen hinterher, ob Sie richtig gelegen haben.
Viel Spaß!
Der Fall aus der Praxis | Betriebsvereinbarung nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer*innen?
Der Fall
Ein Arbeitgeber schließt mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung.
Die Vereinbarung soll nur gelten, wenn ihr mindestens 80% der Arbeitnehmer*innen zustimmen.
Die Dauer der Frist, innerhalb derer die Arbeitnehmer*innen ihre Zustimmung erklären können, bestimmt der Arbeitgeber.
Die Betriebsvereinbarung wird auch bei einer geringeren Zustimmung wirksam, wenn der Arbeitgeber dies zulässt.
Der Betriebsrat hält die Betriebsvereinbarung für unwirksam.
Der Arbeitgeber hält die Betriebsvereinbarung für wirksam. Schließlich sei es doch von Vorteil, wenn die Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit zu Mitbestimmung hätten.
(nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 28. Juli 2020; Aktenzeichen 1 ABR 4/19)