Höhe
Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich nach dem monatlichen Durchschnittseinkommen des Berechtigten in den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat: bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro 67 Prozent, bei 1.220 Euro 66 Prozent und bei über 1.240 Euro 65 Prozent – mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld (Anhebung auf bis zu 100 Prozent möglich).
Anrechnung
Mutterschaftsleistungen, die der Mutter für die Zeit nach der Geburt zustehen, werden auf das Elterngeld für die Mutter angerechnet. Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter diese Mutterschaftsleistungen zustehen, gelten als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezieht, denn die Mutterschaftsleistungen dienen einem ähnlichen Zweck. Das Elterngeldwird beim Arbeitslosengeld II und beim Kinderzuschlag grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt.
Steuern
Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Berechnung des Einkommenssteuersatzes wird es dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet; auf dieser Basis wird der Steuersatz ermittelt. Dieser wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet.
Dauer
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen. Wenn beide Eltern Elternzeit in Anspruch nehmen, kann sie bis auf 14 Monate verlängert werden.
Antragsfrist
Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld selbstwird rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt. Also spätestens den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt stellen!