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Sommerzeit: Was bedeutet die Zeitumstellung für Beschäftigte?

In der Nacht vom 30. auf den 31. März werden die Uhren wieder auf Sommerzeit gestellt. Damit verlieren alle eine Stunde Schlaf. Doch was ist, wenn man in dieser Nacht arbeiten muss? Und was ist, wenn man am Montag verschläft, weil man sich noch nicht an die neue Zeit gewöhnt hat?

Wie jedes Jahr im Frühjahr werden die Uhren um eineStunde vorgestellt, von zwei Uhr auf drei Uhr. Das hat zum einen den erfreulichen Effekt, dass es dann abends dann länger hell ist. Auf der anderen Seite verkürzt sich die Nacht um eine Stunde und damit auch der Schlaf. Das Aufstehen am Sonntag und vor allem am Montag dürfte vielen schwer fallen.

Zeitumstellung in der Nachtschicht

Aber was ist mit den Beschäftigten, die während der Umstellung arbeiten müssen? Auch für sie verkürzt sich die Nacht und damit die Arbeitszeit. Sie müssen also eine Stunde weniger arbeiten, bekommen diese aber entsprechend auch nicht bezahlt

Dies ist natürlich erfreulich für diejenigen, die einen festen Monatslohn erhalten, da sich hier nichts ändert. Wer aber nach Stunden bezahlt wird, verliert den Anspruch auf Bezahlung, er ja in dieser Stunde nicht gearbeitet hat.

Die Nachtschichtzuschläge für diese Stunde entfallen in jedem Fall, da sie eine tatsächliche Erschwernis ausgleichen sollen. Und diese Erschwernis besteht ja nicht, wenn nicht gearbeitet wurde.

Die Stunde muss nicht nachgearbeitet werden, auch nicht während der zusätzlichen Arbeitsstunde bei der Zeitumstellung im Oktober. Die Pflicht zur Arbeitsleistung ist bezogen auf diese Stunde ersatzlos entfallen.

Ruhezeit muss eingehalten werden

Durch die Zeitumstellung verkürzt sich auch die Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht. Diese Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen. Entscheidend sind hier die tatsächlichen Stunden, die Zeitumstellung darf die Ruhezeit nicht verkürzen.

Wer also am Samstag bis 20 Uhr gearbeitet hat, der darf am Sonntag frühestens um 7 Uhr morgens wieder zu Arbeit erscheinen, aufgrund der Zeitumstellung also erst um 8 Uhr nach neuer Zeit.

Die Ruhezeit kann aber beispielsweise in Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetriebenund Landwirtschaft verkürzt werden, ebenso durch Tarifverträge.

Verspätung am Montagmorgen

Wenn am Sonntag eine Stunde Schlaf fehlt, fällt das Aufstehen nicht nur am Sonntag, sondern auch am Montag schwer. Wer sich noch nicht umgewöhnt hat, der läuft Gefahr, der inneren Uhr zu folgen und damit zu verschlafen. Besonders groß ist die Gefahr natürlich, wenn man vergessen haben sollte, den Wecker auf Sommerzeit umzustellen.

Wer zu spät zur Arbeit erscheint, dem droht eine Abmahnung. Die Zeitumstellung taugt als Ausrede nicht, weil sie ja jedes ja wieder geschieht, also nicht überraschend kommt. Auch Presse, Funk und Fernsehen berichten meist frühzeitig über die bevorstehende Umstellung.

Wer trotzdem von der Zeitumstellung überrascht wird und sich nicht entsprechend darauf eingestellt hat, ist selbst schuld und muss gegebenenfalls mit einer Abmahnung rechnen.

Endet die Sommerzeit bald für immer?

Gut möglich ist, dass die Zeitumstellung bald der Vergangenheit angehört: Das Europaparlament hat sich am 26. März dafür ausgesprochen, die Zeitumstellung bis 2021 abzuschaffen. Hintergrund ist, dass die von der Zeitumstellung erhofften Effekte im Wesentlichen nicht eingetretensind.

Die Zeit bis dahin sollen die Mitgliedstaaten nutzen, sich darüber zu einigen, ob dauerhaft Sommer-oder Normalzeit gelten soll. Die EU-Kommissionhatte vorgeschlagen, dies die Mitgliedstaaten individuell entscheiden zu lassen. Hierdurch könnte allerdings ein Flickenteppich an Regelungen entstehen –den will das Europäische Parlament aber auf jeden Fall vermeiden.

Wenigstens für das kommende Jahr bleibt den Beschäftigten also das Problem mit der Zeitumstellung erhalten.

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Autor*in:
Dr. Till Bender,
Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur „Arbeit und Recht",
Hauptverwaltung