Die Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften werden bundesweit von rund 385 Rechtsschutzsekretäre*innen im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht vertreten. Unterstützt werden diese durch rund 352 Verwaltungsangestellte.

Anteil der Verfahren nach Regionen

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt als größter Zusammenschluss von Juristen*innen für Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht ihre Leistungen an über 160 Standorten. 

Im Jahr 2015 haben die Juristen*innen der DGB Rechtsschutz GmbH bundesweit insgesamt 126.567 neue Verfahren aufgenommen. Das sind über 2000 Fälle mehr als im Vorjahr. 

Spitzenreiter ist die Region Ost, da die meisten neuen Verfahren des Jahres 2015 in dieser Region aufgenommen wurden (29.667 Fälle), gefolgt von den Regionen NRW (28.610 Fälle) und Nord (26.198 Fälle).

Anteil der Verfahren nach Gewerkschaften

Die meisten Verfahren wurden für die IG Metall geführt. Der Anteil betrug etwa gleich viel wie im Vorjahr (35,6 %, 2014: 35,7 %). An zweiter Stelle folgt die Gewerkschaft ver.di mit etwas weniger als einem Drittel der Fälle. Sie verzeichnet einen minimalen Rückgang um knapp 0,10 Prozentpunkte (29,6 %, 2014: 29,7 %).

Die IG BAU folgte im Jahr 2015 an dritter Stelle mit den meisten gestellten Verfahren und behält folgerichtig ihre Position aus dem Jahr 2014 (14,1 %, 2014: 15,2 %), wenn auch die Anzahl der Verfahren insgesamt minimal zurückging. 

Insgesamt waren mehr als zwei Drittel der Mandanten im Jahr 2015, wie auch im Jahr zuvor, Mitglieder der IG Metall, ver.di und der IG BAU. Anzumerken ist allerdings, dass bei IG BCE, GEW, EVG und GdP ein merklicher Anstieg an Fallaufkommen zu verzeichnen war.

Anteil der Streitgegenstände im Arbeitsrecht

Im Jahr 2015 stachen im Arbeitsrechts erneut zwei Themen hervor: Die gerichtlichen Verhandlungen zu den Themen Arbeitsentgelt (45,1 %, 2014: 45,1 %) und betriebsbedingte Kündigungen (24,3 %, 2014: 27,1 %) waren nach wie vor die dominierenden Anliegen unserer Mandanten. Das Fallaufkommen im Bereich Arbeitsentgelt hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die betriebsbedingten Kündigungen sind jedoch um 2,8 Prozentpunkte zurückgegangen. Dies zeigt eine wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen im vergangenen Jahr.

Der Bereich „sonstige Streitgegenstände“ bildete im Jahr 2015 mit 16,2 % und somit einer weiteren Steigerung (2014: 14,2 %) den drittgrößten Themenschwerpunkt im Arbeitsrecht. Dabei ist vor allem im Bereich der Eingruppierungen ein Anstieg zu verzeichnen (2015: 1,9 %, 2014: 1,6 %). Insgesamt hat sich das Niveau bei den übrigen Kündigungsgründen und den sonstigen streitigen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses nur minimal verändert.

Die betriebliche Altersvorsorge verzeichnete einen erheblichen Anstieg um 50 % (2015: 1,6 %, 2014: 0,8 %). Dies mag damit zusammenhängen, dass der demographische Wandel sichtbar wird und die geburtenstarken Jahrgänge nun auch vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen oder schon in diesen eingetreten sind.

Anteil der Streitgegenstände im Sozialrecht

Die sozialrechtlichen Verfahren blieben auch im Jahr 2015 weiterhin auf einem hohen Niveau, was wiederum auf die andauernde Bedeutsamkeit des Sozialrechts im gesamtrechtlichen Kontext hindeutet. 

Innerhalb des Sozialrechts machten die Bereiche Grundsicherung Arbeitslose (22,3 %, 2014: 24,4 %), Schwerbehindertenrecht (21,7 %, 2014: 21,7 %) und Arbeitslosenversicherung (16,3 %, 2014: 15,7 %), wie im Jahr zuvor den größten Anteil an den Streitgegenstände aus.

Alle anderen sozialrechtlichen Verfahren zu den Themen Rentenversicherung (15,6 %, 2014: 15,4 %), Unfallversicherung (9,1 %, 2014: 8,7 %), Krankenversicherung (8,4 %, 2014: 7,6 %), Sonstiges (wie Sozialhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld mit 6,1 %, (2014: 5,9 %) und Pflegeversicherung (0,5 %, 2014: 0,5 %) deckten die restlichen 39,7 % der Gesamtstreitgegenstände im Sozialrecht ab. 

Insgesamt sind in den einzelnen Bereichen nur minimale Veränderungen im Vergleich zu 2014 wahrnehmbar. 

Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften

Die Juristen*innen der DGB GmbH halten einen engen und regelmäßigen Austausch mit den örtlichen Gewerkschaften sowie den Betriebs- und Personalräten vor Ort. Dadurch sind sie über betriebliche oder branchentypische Entwicklungen aus erster Quelle informiert und können so ihre Mandanten effektiver vertreten.

Durch diese gute Zusammenarbeit hoffen wir, auch in diesem Jahr die an uns übertragenen Fälle erfolgreich führen zu können und wiederum gute Ergebnisse für die Gewerkschaftsmitglieder zu erzielen.