Die Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften werden bundesweit von rund 387 Rechtsschutzsekretäre*innen im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht vertreten. Unterstützt werden sie dabei von rund 341 Verwaltungsangestellten.

Anteil der Verfahren nach Regionen

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt als größter Zusammenschluss von Juristen*innen für Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht ihre Leistungen an über 160 Standorten. 

Im Jahr 2016 haben die Juristen*innen der DGB Rechtsschutz GmbH bundesweit insgesamt 120.873 neue Verfahren aufgenommen. Das sind ca. 5700 weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang kann gewiss mit der sehr guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland in Zusammenhang gebracht werden. Schließlich trägt die stabile Beschäftigungsentwicklung auch dazu bei, dass weniger arbeitsrechtliche Verfahren geführt werden. Sehr erfreulich ist, dass eine zunehmende Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit der Dienstleistung durch die DGB Rechtsschutz GmbH festzustellen ist. 

Spitzenreiter bei den neuen Verfahren ist die Region NRW. Hier konnten im Jahr 2016 27.756 Fälle übernommen werden, gefolgt von den Regionen Ost (26.262 Fälle) und Nord (25.746 Fälle).

Anteil der Verfahren nach Gewerkschaften

Die meisten Verfahren wurden für die IG Metall geführt. Der Anteil betrug ähnlich wie im Vorjahr 35,7 % (2015: 35,6 %). An zweiter Stelle folgt die Gewerkschaft ver.di mit etwas weniger als einem Drittel der Fälle. Hier war ein minimaler Anstieg (29,8 %, 2015: 29,6%) zu verzeichnen.

Die IG BAU folgte im Jahr 2016 an dritter Stelle mit den meisten gestellten Verfahren und behält folgerichtig ihre Position aus dem Jahr 2015 (13,9 %, 2015: 14,1 %), wenn auch die Anzahl der Verfahren insgesamt gering zurückging. 

Insgesamt waren damit mehr als zwei Drittel der Mandanten im Jahr 2016, wie auch in den Jahren zuvor, Mitglieder der IG Metall, von ver.di und der IG BAU. Anzumerken ist allerdings, dass bis auf die GEW bei den Gewerkschaften IG BCE, GEW, EVG und GdP ein leichter Rückgang im Hinblick auf die  Fallaufkommen zu verzeichnen war.

Anteil der Streitgegenstände im Arbeitsrecht

Was die arbeitsrechtlichen Verfahren betrifft, so sind zwei Streitthemen besonders herauszustellen: Arbeitsentgelt (45,4 %, 2015: 45,1 %) und betriebsbedingte Kündigungen (24,7 %, 2015: 24,3 %) waren – wie im Übrigen in den Jahren zuvor – die dominierenden Mandate. Das Fallaufkommen im Bereich Arbeitsentgelt hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Die betriebsbedingten Kündigungen sind nur leicht angestiegen. Auch dies scheint zu belegen, welchen Einfluss die stabile wirtschaftliche Entwicklung auf die Entwicklung der Fallzahlen hat.

Der Bereich „sonstige Streitgegenstände“ bildete im Jahr 2016 mit 15,7 % (2015: 16,2 %) den drittgrößten Themenschwerpunkt im Arbeitsrecht. Dabei ist vor allem im Bereich der Eingruppierungen ein Anstieg zu verzeichnen (2016: 2,2 %, 2015: 1,9 %). Wobei die Befristung einen deutlichen Rückgang aufzeigt (2016: 1,4 %, 2015: 2.0 %). Die Begründung für eine solche Entwicklung ist die steigende Zahl der Erwerbstätigkeit und die Zunahme an unbefristeten Arbeitsverträgen. Streitpunkte die hier entstehen, beziehen sich oft auf eine nicht zufriedenstellende Eingruppierung. 

Insgesamt hat sich das Niveau bei den übrigen Kündigungsgründen und den sonstigen streitigen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses nur minimal verändert.

Die betriebliche Altersvorsorge verzeichnete im Vorjahr einen erheblichen Anstieg um 50 % (2016:  1,7 %, 2015: 1,6 %). Dieser Anstieg hat sich noch weiter nach oben entwickelt - hält jedoch im Jahresvergleich die Waage. Dies mag damit zusammenhängen, dass der demographische Wandel weiterhin sichtbar ist und die geburtenstarken Jahrgänge nun auch vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen oder schon in diesen eingetreten sind.

Anteil der Streitgegenstände im Sozialrecht

Die sozialrechtlichen Verfahren blieben auch im Jahr 2016 weiterhin auf einem hohen Niveau, was wiederum auf die andauernde Bedeutsamkeit des Sozialrechts im gesamtrechtlichen Kontext hindeutet. 

Innerhalb des Sozialrechts machten die Bereiche Grundsicherung Arbeitslose (20,4 %, 2015: 22,3 %), Schwerbehindertenrecht (21,5 %, 2015: 21,7 %) und Arbeitslosenversicherung (17,0 %, 2015: 16,3 %) -  wie im Jahr zuvor  - den größten Anteil an den Streitgegenstände aus.

Es ist auffällig,  dass die Fälle Kranken- und Pflegeversicherung (9,6 %, 2015:8,4 % und 0,7 % 2015: 0,5 %) deutlich gestiegen sind. Hier macht sich wieder die steigende Altersstruktur und der Übergang ins Rentenalter bemerkbar.

Alle anderen sozialrechtlichen Verfahren zu den Themen Rentenversicherung (15,1 %, 2015: 15,6 %), Unfallversicherung (9,5 %, 2015: 9,1 %) und Sonstiges (wie Sozialhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld) mit 6,2 % (2015: 6,1 %), deckten die restlichen Gesamtstreitgegenstände im Sozialrecht ab. 

Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften

Die Juristen*innen der DGB GmbH halten einen engen und regelmäßigen Austausch mit den örtlichen Gewerkschaften sowie den Betriebs- und Personalräten vor Ort. Dadurch sind sie über betriebliche oder branchentypische Entwicklungen aus erster Hand informiert und können so ihre Mandanten effektiv vertreten.

Durch diese gute Zusammenarbeit können wir die an uns übertragenen Fälle erfolgreich führen und konnten wiederum gute Ergebnisse für die Gewerkschaftsmitglieder erzielen.