Wohin des Weges, SPD? Copyright by bluedesign / Fotolia
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Im Bund regierte Rot-Grün von 1998 bis 2005. In diese Zeit haben diese beiden Koalitionsfraktionen die so genannten Hartz-IV-Gesetze beschlossen. Viele, insbesondere aus den Reihen von CDU und Wirtschaft lobten und loben bis heute  das Sozialgesetzbuch II als Motor für neue Beschäftigung. Auch weite Teile der SPD konnten nicht häufig und intensiv genug darauf hinweisen, diese Neuerungen seien notwendig und hilfreich.



Jetzt hat sich Andrea Nahles mit einem neuen Sozialkonzept zu Wort gemeldet. Das von der Parteispitze beschlossene Paket hat vor allem einen Zweck: Es soll der SPD Wähler*innenstimmen bringen, indem es die Assoziation „Hartz IV  - SPD“ aus den Köpfen der Menschen zu verbannen versucht.
 

Inhalte des neuen Sozialkonzepts

Das neue Sozialkonzept beinhaltet im Wesentlichen Neuregelungen zu

  • Terminologie
  • Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I
  • Bedürftigkeitsprüfung
  • Wohnungsgröße
  • Erhöhung des Mindestlohns.

Terminologie

Die SPD will Hartz-IV-Leistungen in „Bürgergeld“ umbenennen.
 

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I

Arbeitnehmer*innen, die eine lange Erwerbsbiographie hinter sich haben, sollen länger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Wer 20 Jahre gearbeitet hat, hat Anspruch auf 15 statt wie bisher auf 12 Monate. Nach 25 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 18 und nach 30 Jahren auf 21 Monate.
 

Bedürftigkeitsprüfung

Nach dem Willen der „neuen“ SPD soll angespartes Geld (und Aktien! Was hat Frau Nahles denn für Vorstellungen?) zwei Jahre lang nicht zu einer Kürzung oder einer Verweigerung von Bürgergeld führen. Die bisherige Bedürftigkeitsprüfung entfiele für diesen Zeitraum.
 

Wohnungsgröße

Ebenfalls zwei Jahre soll die Wohnungsgröße keine Rolle spielen. Bisher konnten die Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen erzwingen, dass Leistungsbezieher*innen in eine kleinere Wohnung umziehen.
 

Erhöhung des Mindestlohns

Das Niveau des soll nach dem Willen von Frau Nahles von derzeit 9,19 € brutto auf 12 € steigen.
 

Chancen zur Realisierung

Bei der SPD scheinen die Wahlergebnisse und die aktuellen Umfragewerte angekommen zu sein. Sie hat offensichtlich erkannt, dass es dringend an der Zeit ist, das „Hartz-IV-Trauma“ zu beenden, will sie ihre unaufhaltsam wirkende Talfahrt stoppen oder zumindest verlangsamen.
Aber wie ernst können Arbeitnehmer*innen diese Ankündigungen nehmen? Mit der CDU ist eine Veränderung der Gesetzeslage ausgeschlossen. Schon ist in Unionskreisen bezeichnenderweise vom einem „Linksrutsch“ der SPD die Rede. Deshalb kann sich die SPD beruhigt zurücklehnen, solange die Große Koalition besteht. Das Motto lautet dabei: „Wir, die SPD, würden ja gerne, aber die CDU macht ja nicht mit."
Zumindest bisher sind auch keinerlei Anstrengungen der SPD erkennbar, sich Mehrheiten ohne die CDU zu suchen, obwohl Die Linke und Teile der Grünen aufgeschlossen scheinen.
Damit sind die Realisierungschancen so lange zu vernachlässigen, wie die SPD Juniorpartner einer Großen Koalition ist. Bei Neuwahlen muss die SPD befürchten, nicht mehr an der Bundesregierung beteiligt zu sein und Pöstchen zu verlieren. Deshalb ist zumindest innerhalb dieser Legislaturperiode nicht mit einschneidenden Änderungen bei der Hartz-IV-Gesetzgebung zu rechnen.