Wer verkleidet zur Arbeit kommen möchte, sollte das vorher abklären. Je nach Arbeitsplatz kann schon eine rote Nase eher unpassend sein. Copyright by Elnur/Adobe Stock
Wer verkleidet zur Arbeit kommen möchte, sollte das vorher abklären. Je nach Arbeitsplatz kann schon eine rote Nase eher unpassend sein. Copyright by Elnur/Adobe Stock

Weder Rosenmontag noch Weiberfastnacht sind gesetzliche Feiertage. Das gilt auch im Rheinland und an der Mosel.
Rosenmontag ist kein Feiertag

Habe ich Urlaub oder Freistellung?

Einen allgemeinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung, etwa aus einem regionalen Gewohnheitsrecht, gibt es nicht einmal in den Hochburgen.
Ein Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer betrieblicher Übung ergeben. Für letztere muss der Arbeitgeber über mehrere Jahre seinen Mitarbeiter*innen zu Karneval einen oder einen halben Tag Urlaub „geschenkt“ haben.

Eine Selbstbeurlaubung ist zur Karnevalszeit genauso wenig ratsam wie sonst auch und kann zur Abmahnung oder Kündigung führen.

Darf ich Karneval feiern, wenn ich krankgeschrieben bin?

Narrenfreiheit hat auch nicht, wer krankgeschrieben ist und sowieso nicht arbeiten muss. Zwar bedeutet nicht jede Arbeitsunfähigkeit zugleich, dass man das Bett hüten muss. Arbeitgeber müssen aber ein genesungswidriges Verhalten nicht hinnehmen. Ein solches liegt ohne Zweifel vor, wenn man trotz Grippe bei Minusgraden zum Straßenkarneval geht. In einem solchen Falle wurde auch schon eine fristlose Kündigung gerichtlich bestätigt.
Keine Narrenfreiheit während der Arbeitsunfähigkeit

Muss ich mir die Krawatte abschneiden lassen?

Das Abschneiden der Krawatte ist ein Brauch an Weiberfastnacht, der nicht bei allen Männern auf Verständnis stößt. Doch auch wer auf die „wilden Weiber“ nicht vorbereitet ist und keine ausrangierte Krawatte trägt, sollte mit seiner Ablehnung in den Grenzen des guten Benehmens bleiben.
Dazu ein krasses Beispiel: In Düsseldorf hat ein Mitarbeiter die fristlose Kündigung erhalten, weil er sich auf einer Karnevalsfeier mit Schlägen und Tritten gegen zwei Kolleginnen gewehrt hat, die seine Krawatte abschneiden wollten.
Angriff an Weiberfastnacht / Wieverfastelovend / Weiberfasching kostet Arbeitsplatz
Grundsätzlich darf sich das Opfer aber wehren, und, wenn Frau trotz Protestes die Schere einsetzt, kann sie sich schadensersatzpflichtig machen. Denn das Abschneiden der Krawatte ist eine Sachbeschädigung.

Darf ich verkleidet zur Arbeit kommen?

Wer verkleidet zur Arbeit kommen möchte, sollte das vorher mit dem Arbeitgeber abklären. Bei Jobs mit Schutzkleidung ist eine Verkleidung tabu. Ansonsten kommt es auf den Arbeitsplatz an. Eine rotnasige Richterin dürfte bei Nicht-Karnevalisten für deutlich mehr Irritation sorgen, als ein Bäckereifachangestellter, der als Froschkönig Berliner über die Theke reicht.

Darf ich am Arbeitsplatz feiern?

Alkohol und Musik sind weitere Themen, bei denen der Arbeitgeber ein Wörtchen mitzureden hat. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser bei generellen Regelungen mitzubestimmen, da es um die Ordnung im Betrieb geht.

Auch wenn ein wenig Karneval am Arbeitsplatz erlaubt ist oder sogar der Chef eine Party schmeißt, ist ein umsichtiges Benehmen ratsam. Selbst die schönste Feier ist einmal zu Ende, und die eine oder andere Entgleisung wurde vom beschwipsten Betriebsleiter vielleicht am Rosenmontag noch toleriert, sorgt aber im Nachhinein dann doch für Ärger. Und natürlich sind auch im Karneval Beleidigungen, Gewalt und sexuelle Belästigungen absolut nicht tolerierbar.

Und:
Einen Unfallschutz haben Karnevalisten am Arbeitsplatz nur dann, wenn die Feier vom Willen des Arbeitgebers getragen ist. Ein weiterer Grund, auch beim Narrenfest kein solcher zu sein.