Im Schaltjahr 2020 hat das Kalenderjahr auch juristisch gesehen 366 Tage. Copyright by mirsad/Adobe Stock
Im Schaltjahr 2020 hat das Kalenderjahr auch juristisch gesehen 366 Tage. Copyright by mirsad/Adobe Stock

Über 55.000 Deutsche haben an einem 29. Februar das Licht der Welt erblickt. Weltweit sind dies rund 4,8 Millionen Menschen. Auch wenn es diesen Geburtstag nur alle vier Jahre gibt, werden auch diese Menschen jedes Jahr ein Jahr älter. Das gilt faktisch ebenso wie rechtlich.
 

Der 1. März als rechtlicher Geburtstag

Überall da, wo Altersgrenzen eine Rolle spielen, zählt in Nichtschaltjahren der 1. März als Geburtstag. Das jeweilige Lebensjahr ist  - ebenso wie in Schaltjahren - mit Ablauf des 28. Februar beendet.
 
Wann der rechtliche Geburtstag ist, ist in vielen Fällen von Bedeutung. So etwa bei der Strafmündigkeit, der Geschäftsfähigkeit und dem Eintritt der Volljährigkeit. Im Bereich des Sozialrechts sind oft Anspruchsdauer oder Freibeträge an ein bestimmtes Alter geknüpft.
 
Beispiele:

  • Rente: Zeiten schulischer Ausbildung sind erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres anzurechnen. Fällt der 17. Geburtstag eines am 29. Februar geborenen Versicherten nicht in ein Schaltjahr, zählt bei der Rente die Schulzeit ab dem 1. März. Fällt der 17. Geburtstag in ein Schaltjahr, zählt bei der Rente die Schulzeit ab dem 29. Februar.  
  • Arbeitslosengeld: Wie lange man dies beanspruchen kann, richtet sich (neben der Beschäftigungsdauer) nach vollendeten Lebensjahren. Für den, der zum Beispiel am 29.2.1960 geboren wurde, galt bis zum 28.02.2019 eine Bezugsdauer von 18 Monaten und ab dem 01.03.2019 von 24 Monaten. Die Vollendung des 58. Lebensjahres fällt hier in ein Nichtschaltjahr. Wer am 29.02.1964 geboren wurde, vollendet sein 55. Lebensjahr im Schaltjahr 2020. Er hat dann ab dem 29.02.2020 eine Altersgrenze für eine längere Bezugsdauer überschritten (hier 18 Monaten statt 12).

 

Ein Schaltjahr zählt mit 366 Tagen

Überall da, wo das Gesetz vom Kalenderjahr spricht, sind 365 Tage (in einem Nichtschaltjahr) gemeint. In einem Schaltjahr sind es 366 Tage. Das spielt für zahlreiche Berechnungen eine Rolle. Hier ein paar Beispiele:

  • Betriebskostenabrechnung
  • Berechnung des Arbeitslosengeldes (Bemessungsentgelt)
  • Vorbeschäftigung bei Befristung
  • Kreditverträge / Zinsberechnung

 
Sind Steuern tageweise zu entrichten, erfolgt die Berechnung nach Bruchteilen des Jahressatzes. In einem Schaltjahr sind es Dreihundertsechsundsechzigstel der Jahressteuer.
 

Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis

Der Februar endet im Jahr 2020 mit dem 29., nicht dem 28. des Monats. Was ist, wenn mein Arbeitgeber mich zum 28.02.2020 kündigt? Dann ist die Kündigung nicht wegen des falschen Beendigungsdatums unwirksam. Beim Arbeitsgericht würde die Kündigung ausgelegt, da regelmäßig eine Kündigung zum Monatsende gewollt ist, dann also zum 29.02.2010.
 
Arbeitgeber haben in einem Schaltjahr einen Tag mehr Zeit, um fristgerecht Kündigungen auszusprechen. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat, die das Arbeitsverhältnis zu Ende März beenden soll, müsste die Kündigung in Nichtschaltjahren bis zum 28. Februar zugehen. In einem Schaltjahr reicht der Zugang bis zum 29. Februar.
Arbeitsvertraglich oder laut Tarifvertrag gelten zum Teil längere Kündigungsfristen auch für Arbeitnehmer*innen. Genau in den Kalender sollte man schauen, wenn Fristen nach Wochen zum Quartalsende zu berechnen sind. Wenn etwa eine Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende möglich ist, kann in einem Schaltjahr die Kündigung zum Schluss des ersten Quartals (31. März) bis zum 18. Februar erfolgen, in Nichtschaltjahren nur bis zum 17. Februar.
 
Natürlich ist nicht nur bei den Kündigungsfristen, sondern allgemein in Schaltjahren bei der Berechnung von Fristen auf den 29. Februar zu achten. Auswirkungen kann der zusätzliche Tag zum Beispiel bei Klagefristen, Ausschlussfristen oder auch der Verjährung haben.  
 

Der 29. Februar als „Überarbeitstag“

Ob man in einem Schaltjahr tatsächlich mehr arbeiten muss, hängt zunächst davon ab, ob es überhaupt einen Arbeitstag mehr gibt. 2020 ist der 29. Februar ein Samstag. Damit ist er ein Werktag, aber nicht für alle Beschäftigten ein Arbeitstag.
 
Im Jahr 2019 hatte der Februar 24 Werktage, 2020 sind es 25. Die Anzahl der Arbeitstage, berechnet mit einer 5-Tage-Woche montags bis freitags ist mit 20 allerdings in beiden Jahren gleich.  
 
Ob es zu Überstunden kommt, richtet sich danach, wie die Arbeitszeit geregelt ist. Überstunden fallen nur an, wenn die vertraglich vereinbarte Wochen- oder Monatsarbeitszeit überschritten wird.
 
Beispiel: Im Bereich der Zeitarbeit sieht der Manteltarifvertrag der iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) eine Monatsarbeitszeit gestaffelt nach Arbeitstagen vor (140 Stunden bei 20 Arbeitstagen, 147 Stunden bei 21 Arbeitstagen, 154 Stunden bei 22 Arbeitstagen und 161 Stunden bei 23 Arbeitstagen). Hier ergibt sich für Arbeitnehmer*innen 2020 kein Unterschied zu 2019 und eben auch kein Plus an Arbeitszeit durch den 29. Februar.  
 

Befristete Arbeitsverträge und Entfristung

Wird ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis nach Ende der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers, und ohne dass er widerspricht, fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert. Es entsteht also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem vereinbarten Ende weiterbeschäftigt. Der Arbeitgeber muss dabei nur wissen, dass der Arbeitnehmer weiter beschäftigt wird. Ihm muss nicht klar sein, dass der Vertrag rechtlich schon beendet ist.
 
Hier kann in Schaltjahren eine Falle für Arbeitgeber lauern. Ist das zeitliche Ende eines Vertrages auf den 28. Februar 2020 festgelegt und wird der Arbeitnehmer am 29. Februar 2020 noch beschäftigt, tritt als gesetzliche Folge die Entfristung ein. Davon ist auszugehen, auch wenn sich Rechtsprechung dazu nicht finden lässt.  
 

Schaltjahre im Europarecht

Zahlreiche Verordnungen der EU regeln den Fall eines Schaltjahres mit. Als Beispiel sei die Verordnung des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor genannt. Sie ist weniger relevant, zeigt aber den Bürokratie-Wahnsinn auf. Es heißt dort in Artikel 11 zu den Erklärungen über Direktverkäufe: Handelt es sich um ein Schaltjahr, so wird die Milch- oder Milchäquivalentmenge entweder um ein Sechzigstel der im Februar und März direkt verkauften Mengen oder um ein Dreihundertsechsundsechzigstel der während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums direkt verkauften Mengen gekürzt.
 
Zum Schluss noch etwas aus der Kategorie „Nutzloses Wissen“:
Der Februar beginnt in Nichtschaltjahren mit dem gleichen Wochentag wie der März und der November. In Schaltjahren beginnt der Februar mit dem gleichen Wochentag wie der August. 2020 ist das der Samstag.