Bei Amazon arbeiten während des Weihnachtsgeschäfts von Oktober bis Dezember deutlich mehr Mitarbeiter als im restlichen Jahr, weil im Weihnachtsgeschäft die Zahl der Bestellungen deutlich zunimmt. Kurz vor Weihnachten steigt bei Amazon damit auch die Anzahl der Versandmitarbeiter auf fast das Doppelte der Stammbelegschaft.

Zeitarbeit und Befristung zu Weihnachtszeit

Diese „Aushilfen“ für die Weihnachtssaison werden – insoweit nicht überraschend - entweder über Zeitarbeitsfirmen oder mit befristeten Verträgen eingestellt. Grund für die Befristung ist dann jeweils der vorübergehende Bedarf für das Weihnachtsgeschäft. In Leipzig hat das Unternehmen diese Befristungsmöglichkeit jetzt aber überzogen: Bereits im Juli wurden Mitarbeiter*innen als Aushilfen für die Weihnachtssaison, befristet bis Dezember, eingestellt.

Ein Kollege wollte diesen Befristungsgrund im Hochsommer nicht mehr akzeptieren, da er ihn als vorgeschobenen und sachlich nicht zu begründen empfand. Bereits im Jahr zuvor war er schon einmal befristet für die Weihnachtssaison eingestellt worden. Er klagte mit Hilfe der DGB Rechtsschutz GmbH gegen die Befristung.

Kein vorübergehender Bedarf – Amazon rudert zurück

Nachdem das Arbeitsgericht in erster Instanz der Argumentation des Arbeitgebers noch Glauben geschenkt hatte, wonach bereits im Juli der Arbeitskräftebedarf durch erhöhtes Bestellaufkommen steigen würde, hat das Landesarbeitsgericht Chemnitz in der Berufung den Befristungsgrund gründlicher geprüft.

Der Vorsitzende Richter der 6. Kammer hat dabei in der Verhandlung deutlich darauf hingewiesen, dass die von Amazon vorgelegten Zahlen nicht nachvollziehbar und in sich widersprüchlich seien, so dass ein sachlicher Grund für den behaupteten vorübergehenden Personalbedarf schon im Juli nicht zu erkennen sei.

Amazon hat schließlich auf einen entsprechenden richterlichen Hinweis zu Protokoll anerkannt, dass die Befristung unwirksam war, so dass der Kollege jetzt weiter 

beschäftigt wird.

Mirko Schneidewind - Leipzig