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Was ist das?
Schichtarbeit in weitestem Sinne liegt vor, wenn (mindestens zwei) Arbeitnehmer eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe erledigen, indem sie sich regelmäßig nach einem feststehenden Schichtplan ablösen. In einer älteren Entscheidung des BAG heißt es: »Der Begriff des Schichtdienstes ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösen, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit nur eines Arbeitnehmers besetzt ist, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne« (BAG v. 23.09.1960 - 1 AZR 567/59).
Schichtarbeit kommt vor in Form von 2-Schicht-, 3-Schicht-, 4-Schicht-, 5-Schicht- und Konti-Schicht-Systemen (Voll-Konti-Schicht: Arbeit an allen Tagen der Woche; Teil-Konti-Schicht: Arbeit von Montag bis Freitag, ggf. auch einschließlich Samstag).
Oft wird in »Wechselschicht« gearbeitet. Wechselschicht i.?S. des § 2 Abs. 5 Nr. 1 ArbZG liegt vor, wenn sich Arbeitnehmer regelmäßig oder unregelmäßig in der Schichtfolge dergestalt ablösen, dass ein Arbeitnehmer abwechselnd in Tag-, Spät- und Nachtschicht arbeitet. Dabei ist ausreichend, dass in der jeweiligen Schicht nur jeweils ein Arbeitnehmer arbeitet (BAG v. 23.09.1960 - 1 AZR 567/59).
Die Arbeitszeit der in Gruppen (Schichten) eingeteilten Arbeitnehmer ändert sich in einem bestimmten Schichtwechselrhythmus.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Schichtarbeit - Was ist das?
Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.
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