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Rechtskraft
Eine gerichtliche Entscheidung wird rechtskräftig, wenn sie nicht (mehr) durch ein Rechtsmittel...
Rechtsstaatsprinzip
Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz beschreibt das Rechtsstaatsprinzip. Dahinter steht der Gedanke, dass alle...
Regelabfindung
Die sog. Regelabfindung beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Rehabilitation
Unter Rehabilitation versteht man alle Maßnahmen, die darauf abzielen, den Einfluss behindernder und...
Rehabilitation (beruflich)
Wollen Versicherte trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen, so hilft die...
Rehabilitation (medizinisch)
Die gesetzliche Rentenversicherung führt unter der Bezeichnung „Medizinische Rehabilitation“...
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Die...
Rentenversicherungsfreiheit
Der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen nicht
Rentenversicherungspflicht
Alle Arbeitnehmer sind kraft Gesetzes pflichtversichert. Daneben sind folgende Berufs- und...
Rufbereitschaft
Bei der Rufbereitschaft befindet sich der Arbeitnehmer an einem von ihm bestimmten Ort, ist aber...
Ruhepausen
Ruhepausen sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer weder arbeiten noch sich dafür bereitzuhalten...
Kategorie | R

Regelabfindung

Die sog. Regelabfindung beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.


Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber nach einer Kündigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zahlt, ist Verhandlungssache. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer*innen grundsätzlich nicht. Spricht man von der Regelabfindung ist damit gemeint, dass die Abfindung mit einem halben Bruttomonatslohn pro Beschäftigungsjahr berechnet wird.