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Nach dem Grundgesetz muss sich die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung halten. Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an die geltenden Gesetze und das Recht gebunden. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist damit die Kernvorschrift zum Rechtsstaatsprinzip, das sich auch in der Gewaltenteilung widerspiegelt.
Die Staatsgewalt wird dabei durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.