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Grundlagen
Der Kündigungsschutz nach §§ 1 bis 12 KSchG gilt nicht für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate in demselben Betrieb oder Unternehmen beschäftigt sind (Wartezeit; § 1 Abs. 1 KSchG).
Zur Möglichkeit, eine vor Ablauf der Wartezeit ausgesprochene Kündigung aus sonstigen Gründen durch Klage beim Arbeitsgericht anzugreifen (z.B. fehlende Anhörung des Betriebsrats).
Die Wartezeit wird auch durch Zeiten der Berufsausbildung oder die vor einem Betriebsübergang bei dem Betriebsveräußerer absolvierten Beschäftigungszeiten erfüllt, nicht aber z.B. durch die in einem anderen Konzernunternehmen zurückgelegten Beschäftigungszeiten.
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG »vor jeder Kündigung«, also auch bei einer Kündigung innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzuhören.
Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG).
Allerdings soll die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG zu messen sein, sondern allein an den Umständen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet (BAG v. 12.09.2013 - 6 AZR 121/12). Der erst nach Ablauf der Wartezeit eintretende Kündigungsschutz dürfe durch die Anforderungen, die an eine Anhörung nach § 102 BetrVG gestellt werden, nicht vorverlagert werden. Eine Vermengung der formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Anhörung mit der Überprüfung der Kündigungsgründe aufgrund der Prozesssituation bezwecke § 102 BetrVG nicht.
Zur Geltendmachung der Unwirksamkeit muss nach § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erhoben werden.
Kleinbetriebsschwelle (§ 23 Abs. 1 KSchG)
Vom Kündigungsschutz nach §§ 1 bis 14 KSchG ausgenommen sind Arbeitnehmer in Kleinbetrieben bzw. Kleinunternehmen, in denen nicht mehr als die in § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG genannte Mindestzahl von Arbeitnehmern (Schwellenwert) beschäftigt ist.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Kündigungsschutz vor Erfüllung der Wartezeit und im Kleinbetrieb – Grundlagen.
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