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Aktuelles
Ausdruck am 08.09.10

DGB Rechtsschutz GmbH

Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur zulässig nach der Ausbildungsordnung

Ein „Anlernverhältnis“ ist wie ein Arbeitsverhältnis zu betrachten und nicht wie eine Berufsausbildung nach § 4 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz. Als Entgelt ist dabei vom Arbeitgeber gemäß § 612 Abs. 2 BGB die für Arbeitsverhältnisse übliche Vergütung zu zahlen. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 27. Juli 2010. mehr ...

Abwrackprämie darf nicht auf das ALG II angerechnet werden

Die so genannte Abwrackprämie ist von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II ausgenommen, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. mehr ...

Betriebsratsmitglied: Recht auf eigene E-Mail-Adresse

Auch einzelne Betriebsratsmitglieder haben das Recht, vom Arbeitgeber einen Internet-Zugang und die Einrichtung einer eigenen E-Mail-Adresse zu verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 14. Juli 2010. mehr ...

Polnische Leiharbeitnehmer brauchen weiterhin Arbeitsgenehmigung

Polnische Leiharbeitnehmer brauchen für eine Beschäftigung in Deutschland eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Die entsprechende gesetzliche Regelung (§ 284 SGB III) verstößt nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Europarechts. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) am 2. Juli 2010 in einem Eilbeschluss entschieden. mehr ...

Alleinerziehendes Betriebsratsmitglied: Arbeitgeber muss Kosten für Kinderbetreuung erstatten

Entstehen einem alleinstehenden Betriebsratsmitglied durch einen mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstermin in dieser Zeit Kosten durch die Betreuung seiner Kinder, muss der Arbeitgeber diese erstatten. Das ergebe die verfassungskonforme Auslegung des § 40 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, so ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2010. mehr ...

Änderung der BAG-Rechtsprechung: Prinzip der Tarifeinheit aufgegeben

In einem Betrieb können künftig mehrere Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften nebeneinander gültig sein. Mit diesem Beschluss vom 23. Juni 2010 hat sich der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Rechtsauffassung des 4. Senats angeschlossen. Damit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Prinzip der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität aufgegeben. In dem jeweiligen Betrieb werden dann Tarifverträge nur jeweils für die Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft gelten.
Da beide BAG-Senate mit der Thematik befasst sind, hatte der 4. Senat Ende Januar 2010 eine Divergenzanfrage an den 10. Senat mit der Frage gestellt, ob dieser mit der Richtungsänderung einverstanden ist. Der aktuelle Beschluss des 10. Senats hat diese Frage nun bejaht. mehr ...

ALG II: Darlehen von Verwandten ist kein Einkommen

Ein Darlehen, das ein Verwandter einem Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gewährt hat, darf nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht am 17. Juni. mehr ...

Insolvenzverwalter kann Direktversicherung nicht beanspruchen

Der Insolvenzverwalter darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nicht in Anspruch nehmen beziehungsweise den Rückkaufswert nicht zur Masse ziehen, wenn das Arbeitsverhältnis des betreffenden Arbeitnehmers durch einen Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber übergeht. Mit diesem Urteil lehnte das Bundesarbeitsgericht am 15. Juni die Klage eines Insolvenzverwalters ab, der von dem Arbeitnehmer die Zustimmung zur Freigabe eines bei der Hinterlegungsstelle hinterlegten Betrages verlangt hatte. mehr ...

BAG-Urteil zum „Fall Emmely“: Fristlose Kündigung nicht rechtens

Mit einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Juni 2010 im medienwirksamen „Fall Emmely“ Recht gesprochen: Die Kassiererin einer Supermarktkette, die wegen Einlösung zweier, nicht ihr gehörender Leergutbons im Wert von 1,30 Euro nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt wurde, muss wieder eingestellt werden. Damit widersprach das BAG den Vorinstanzen und folgte dem § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann eine fristlose Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss nach dem Gesetz „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden, so die Erfurter Richter. mehr ...

Neue RECHT SO! erschienen

Selbst viele Jahre später können Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall noch melden und Leistungsansprüche erheben – sie haben jedoch die volle Beweislast. Mehr dazu in der neuen Ausgabe des Newsletters RECHT SO! Außerdem: Hoch gepokert – verloren. Den Wechsel von Teil- auf Vollzeit wollte eine Klinik ihrer Mitarbeiterin nur mit einem neuen Arbeitsvertrag mit einer Personalüberlassungsgesellschaft genehmigen. Und: Thomas Klebe, Justitiar im IG Metall-Vorstand, bezieht im Interview Stellung zur angekündigten Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts in Sachen Tarifeinheit. mehr ...