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Veranstaltungen

Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes

Tagungsbericht - Campus Arbeitsrecht

Tag des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes

Über Zustand und Zukunft des Arbeitsrechts diskutierten am 8. November 2013 Rechtsexperten, Richter, Wissenschaftler und Anwälte. Sie trafen sich in der Goethe-Universität Frankfurt am Main zum 1. Kongress Campus Arbeitsrecht, veranstaltet von der DGB Rechtsschutz GmbH und dem Frankfurter Cluster. Auf dem Programm standen:

  • Das Jubiläum: 60 Jahre Zeitschrift »Arbeit und Recht«
  • Die Agenda: Arbeitsrecht in Deutschland und Europa
  • Die Marktstände: »Arbeit und Recht«, Hugo Sinzheimer Institut, Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), Bund-Verlag, DGB Rechtsschutz GmbH

Für Freitag, den 8. November 2013 hatte der Aufsichtsratsvorsitzende der DGB-Rechtsschutz GmbH Wolfgang Apitzsch im Namen des Frankfurter Clusters zum „Campus Arbeitsrecht“ auf den Campus der Universität Frankfurt am Main geladen. Die große Zahl von Teilnehmern und die Fachkompetenz der Referenten machten die Veranstaltung zu einem Erfolg.

Anlass der Tagung, die in dieser Form zum ersten Mal stattfand, war das sechzigjährige Bestehen der Zeitschrift „Arbeit und Recht“ (AuR). Die herausragende Bedeutung der AuR stellte Dietmar Hexel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DGB Rechtsschutz GmbH heraus. Er vergaß an dieser Stelle auch nicht die Verdienste des langjährigen verantwortlichen Redakteurs Rudolf Buschmann vom Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und europäisches Recht zu würdigen, der gleichsam als „Jubilar“ unterhaltsam und souverän durch das Programm führte.

Die Verdienste Buschmanns betonte auch Professor Bernd Waas, der in seiner Funktion als Schirmherr die Teilnehmer*innen, vor allem Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre der DGB Rechtsschutz GmbH sowie der Einzelgewerkschaften, begrüßte. Als Professor für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Goethe-Universität hatte er gewissermaßen Heimrecht.

60 Jahre AuR – Ein Rückblick

Er übergab das Mikrofon an den Gastgeber Wolfgang Apitzsch, der basierend auf seiner langjährigen Erfahrung zum Streifzug über „60 Jahre Arbeit und Recht“ ausholte. Er würdigte die Verdienste der AuR, wichtige Themen aufgegriffen zu haben, verschwieg aber auch nicht die Punkte, die im Nachhinein als Versäumnisse angesehen werden müssen. So sei die Aufarbeitung der NS-Zeit und ihre bundesdeutsche Kontinuität in der Justiz erst in den sechziger Jahren thematisiert worden. Insbesondere für die jüngere Generation dürfte der Ausflug in die Geschichte neue Erkenntnisse gebracht haben. Manche Diskussion, etwa um die Zulässigkeit von „Zölibatsklauseln“, nach denen das Arbeitsverhältnis einer Frau automatisch mit Eheschließung endet, wirken aus heutiger Sicht geradezu bizarr, machen aber zugleich den gesellschaftlichen Fortschritt sichtbar.

Deutsches und europäisches Recht

Anknüpfend an diesen Vortrag referierte Professor Hellmut Wißmann, der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, über die Entwicklung  des Arbeitsrechts in Deutschland und Europa. Dabei betonte er den Einfluss des europäischen Rechts und des EuGH auf das nationale Arbeitsrecht. Dieser sei schon in der Vergangenheit erheblich gewesen und nehme noch zu. Zugleich warnte er davor, den EuGH wahlweise als Heilsbringer zu feiern oder zu verteufeln. Die Bewertung, ob seine Rolle für das nationale Recht positiv oder negativ sei, sei vielmehr im Einzelfall zu beurteilen. Der Blick auf die Einflüsse des Europarechts war auch vor dem Hintergrund der nahenden Europawahl wertvoll.

Der Einfluss der EGMR

Dass nicht nur die EU und der EuGH, sondern auch die EGMR und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen erheblichen Einfluss auf das deutsche Recht ausüben, stellte Professorin Angelika Nußberger in ihrem Vortrag heraus. An Hand einer Vielzahl von einzelnen Gerichtsentscheidungen systematisierte die Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und Professorin an der Universität Köln die Rechtsprechung und vermittelte den Zuhörer*innen ein anschauliches Bild von der Bedeutung der EGMR.

Die Erkenntnisse des Vormittags fasste Reinhard Vorbau, der Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH pointiert zusammen und führte zugleich ins Nachmittagsprogramm ein.

Vielfältige Informationsmöglichkeiten

Hier konnten die Teilnehmer*innen wählen zwischen einem Marktplatz und dem Forum Arbeitsrecht. Auf dem Marktplatz präsentierten sich die im Frankfurter Cluster zusammengeschlossenen Institutionen. Die Teilnehmer*innen konnten am Stand des BUND-Verlages renommierte Autoren treffen, am Stand des Hugo-Sinzheimer-Instituts berichtete der ehemalige Gesamt-BR-Vorsitzende von Opel Klaus Franz über seine Erfahrungen in der internationalen Betriebsratsarbeit. Die AuR gab Antworten zu ihrer Arbeit und Auskunft über Finessen der Beitragsentwicklung und den Weg der Heftgestaltung. Die Europäische Akademie der Arbeit zeigte Arbeitsergebnisse, die von Studierenden in Frankfurt in Kooperation mit der Sozialakademie in Wien für die Praxis entwickelt wurden und die DGB Rechtsschutz GmbH stelle ihre neue Homepage vor, die an diesem Tag erstmals online gegangen war.

Fremdfirmen im Betrieb

Im Forum Arbeitsrecht referierten Professor Christiane Brors, Professorin für Arbeitsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und Waldemar Reinfelder, Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt über das Thema Fremdfirmenarbeit im Betrieb. Dabei arbeiteten beide die Rechtsprobleme anschaulich heraus. Prof. Brors betonte dabei die Versäumnisse der Bundesrepublik bei der Umsetzung der EU-Richtline zur Zeitarbeit und die sich hieraus ergebenden Probleme für die Rechtswissenschaft, aber auch die Beschäftigten. Insbesondere sei trotz des jüngsten Urteils des BAG nach wie vor nicht geklärt, was man unter „vorübergehendem“ Einsatz zu verstehen habe. Reinfelder wies insbesondere auf die Thema der Werkverträge hin, hier sei eine juristische Abgrenzung im Einzelfall schwierig und daher für die Beschäftigten problematisch. Das Thema Fremdarbeit im Betrieb gehört derzeit wohl zu den meistdiskutiertesten Themen im Arbeitsrecht.

Zukunft des Arbeitsrechts

Der nachlassenden Konzentrationsfähigkeit der Zuhörer*innen am fortgeschrittenen Nachmittag begegneten die Veranstalter mit einer munteren Podiumsdiskussion. Unter der Moderation von Professor Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Göttingen diskutierten Dietmar Hexel, Dr. Thomas Klebe, Justitiar der IG Metall und Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts, Professor Dr. Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Professor Dr. Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt über die Zukunft des Arbeitsrechts und die Anforderungen des Betriebsverfassungsrechts.

Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer, dass der enorme technische Fortschritt, der auf dem Podium teils gefeiert, teils bedauert wurde, neue Antworten verlange. Das BetrVG, das seinem Grundgedanken nach für den Industriebetrieb des 20. Jahrhunderts konzipiert sei, sei hierfür nur begrenzt geeignet und sei reformbedürftig. Die Diskussion eröffnete einen Blick in die Zukunft der Beschäftigungswelt und die Probleme, die bereits heute am Horizont auftauchen. Für die meisten Teilnehmer*innen dürften Begriffe wie „cloud“ in diesem Zusammenhang neu gewesen sein.

Übergabe der Festschrift

Der Schlusspunkt der Veranstalter gehörte dann wieder der Jubilarin „Arbeit und Recht“ und ihrem Herausgeber Rudolf Buschmann. Dieser lies in seinem abschließenden Vortrag die „Wegmarken der AuR“ passieren und schloss so den Kreis zum Eingangsvortrag. Außerdem wurde ihm die ihm gewidmete Festschrift überreicht. Die Herausgeber Professor Wolfgang Däubler und Peter Voigt haben einen bunten Kreis von Autoren gewinnen können, die das Wirken des Jubilars aus unterschiedlichen Blickwinkeln darstellen und gemeinsam ein Panorama nicht nur der Person, sondern auch des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ausbreiten.

Die Übergabe der Festschrift war Höhe- und Endpunkt einer insgesamt vielschichtigen und abwechslungsreichen Veranstaltung. Auf eine Fortsetzung, wie es ja die Nummerierung nahelegt, darf man gespannt sein.

 

Dr. Till Bender,

Jurist, Bamberg

 

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